Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.

Voraussetzungen

  • Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
  • Übersetzer
    Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass
    Vor der Geburt des Kindes

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Jugendamt am Wohnsitz der Mutter

Für Sie zuständig