Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
- Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin
-
PostanschriftPostfach, Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-6125
- E-Mail: jugendamt-kbv@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Ca. 70 Meter rechts vom Haupteingang Kirchstr. 1/3 befindet sich Eingang zum Bauteil E. Er weist an
der rechten Seite eine rollstuhlgerechte Metallrampe mit Automatiktür auf.
Öffnungszeiten
-
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10:00-14:00 Uhr telefonisch
-
Dienstag
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
-
Mittwoch
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
-
Donnerstag
-
15:00-18:00 Uhr telefonisch
-
Freitag
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Es besteht lediglich eine telefonische Erreichbarkeit!
Sprechstunden finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (030) 90299 3550 statt.
Sprechstunden finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (030) 90299 3550 statt.
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
- Sbahn
-
- S Zehlendorf: S1
- S-Bahn
-
-
0.3km
S Zehlendorf
- S1
-
1.2km
S Sundgauer Str.
- S1
-
1.7km
S Mexikoplatz
- S1
-
0.3km
S Zehlendorf
- U-Bahn
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-
1.6km
U Krumme Lanke
- U3
-
1.8km
U Onkel Toms Hütte
- U3
-
1.6km
U Krumme Lanke
- Bus
-
-
0.1km
Rathaus Zehlendorf
- 118
- N10
- N18
- X10
-
0.2km
Berlin, Zehlendorf Eiche
- 101
- 112
- 115
- 285
- 623
- N10
- N12
- N84
- X10
- 118
- M48
- N18
- X11
-
0.2km
S Zehlendorf
- 101
- 115
- 623
- N10
- N12
- 112
- 285
- N84
- X10
-
0.3km
Berlin, Fischerhüttenstr.
- 112
- M48
- N18
- X11
-
0.4km
Machnower Str.
- 112
- 285
- N84
- X10
-
0.5km
Machnower Str./Berlepschstr.
- 115
- N12
- 101
- 623
- N10
-
0.5km
Kleinaustr.
- 101
- M48
-
0.5km
Busseallee
- M48
- X11
-
0.5km
Plüschowstr.
- M48
- X11
-
0.5km
Mittelstr.
- 112
- N18
-
0.1km
Rathaus Zehlendorf
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.
Voraussetzungen
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
-
Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
-
Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes
Gebühren
gebührenfrei