Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt Beistandschaft

Öffnungszeiten
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sie erreichen die Beistandschaft auch über das FamilienServiceBüro:
E-Mail: FSB@ba-fk.berlin.de
Telefon: +49 30 90298 1414
Telefonzeiten:
Montag - Freitag: 09:00-12:00 Uhr / Montag - Donnerstag: 13:00-15:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.
Voraussetzungen
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
-
Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
-
Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Jugendamt am Wohnsitz der Mutter
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Jugendamt Beistandschaft
Nahverkehr
U-Bahn U Samariterstraße: U5