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Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt Tempelhof-Schöneberg - Familienservicebüro Infopoint
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Öffnungszeiten
Montag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Mittwoch
(Telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Donnerstag
15:00 bis 18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.
Voraussetzungen
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
-
Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
-
Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes
Gebühren
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Jugendamt am Wohnsitz der Mutter
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg - Familienservicebüro Infopoint
Postanschrift
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt
10820 Berlin
Tel.:
(030) 90277-4000
Fax:
(030) 90277-7469
Nahverkehr
- U-Bahn
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U Westphalweg
- U6
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U Westphalweg
- Bus
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Rathausstr./Kaiserstr.
- 282
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0.3km
Gersdorfstr./Kaiserstr.
- M76
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Prühßstr.
- M76
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0.4km
U Westphalweg
- 282
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Mariendorfer Damm/Eisenacher Str.
- N6
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