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Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt Tempelhof-Schöneberg - Familienservicebüro Infopoint

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Öffnungszeiten

Montag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Mittwoch
(Telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Donnerstag
15:00 bis 18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.

Voraussetzungen

  • Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
  • Übersetzer
    Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass
    Vor der Geburt des Kindes

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Jugendamt am Wohnsitz der Mutter