Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt Reinickendorf

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten: zur Zeit nur telefonische Sprechzeiten:
Montag 10:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Mittwoch 10:00-12:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr
Persönliche Termine nur nach telefonische Vereinbarung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.
Voraussetzungen
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
-
Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
-
Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Jugendamt am Wohnsitz der Mutter
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Jugendamt Reinickendorf
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