Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt Reinickendorf

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Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
  • Donnerstag

      16:00-18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten: zur Zeit nur telefonische Sprechzeiten:

Montag 10:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Mittwoch 10:00-12:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr

Persönliche Termine nur nach telefonische Vereinbarung.

Nahverkehr

Bus
  • Rathaus Reinickendorf: X33, 220, 221, 322
Ubahn
  • U Rathaus Reinickendorf: U8

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.

Voraussetzungen

  • Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
  • Übersetzer
    Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass
    Vor der Geburt des Kindes

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Jugendamt am Wohnsitz der Mutter

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