Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt Fachdienst 2 - Kindschaftsrecht / Beurkundungen

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Jugendamt Fachdienst 2 - Kindschaftsrecht / Beurkundungen
- Berliner Allee 252 - 260, 13088 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295 - 7477
- E-Mail: simone.gross@ba-pankow.berlin.de
Öffnungszeiten
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geschlossen
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Dienstag
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09:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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geschlossen
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Donnerstag
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14.00 - 18:00 Uhr
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Freitag
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geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis auf weiteres finden Termine nur nach vorheriger Terminabsprache statt.
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.
Voraussetzungen
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
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Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
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Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes
Gebühren
gebührenfrei