Für Corona-Impf-Termine nutzen Sie bitte den Buchungsweg unter service.berlin.de/corona/
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Hinweise zur Terminbuchung
Für die Terminvereinbarung wird den Berliner Behörden der IKT-Basisdienst ZeitManagementSystem (ZMS) zur eigenständigen Nutzung bereitgestellt. Allerdings bietet nicht jede Behörde die Terminvereinbarung an. Über das Angebot als solches sowie den Umfang an Terminen entscheiden die Ämter eigenständig. Wenden Sie sich bei Fragen zum Angebot bitte direkt an die jeweilige Behörde.
Um am schnellsten zu einem Termin zu kommen, rufen Sie eine Dienstleistungs-Seite mit der Dienstleistungsbeschreibung auf, bspw. Personalausweis beantragen
Wählen Sie auf der rechten Seite – Termin berlinweit suchen – und erhalten Sie eine Gesamtübersicht möglicher Termine von allen Standorten, die diese Dienstleistung anbieten.
Alternativ können Sie unterhalb der Dienstleistungsbeschreibung auch direkt einzelne Standorte auswählen oder bezirksübergreifend suchen.
Wichtig:
Lesen Sie sich immer die Dienstleistungbeschreibung und auch die Hinweise zur Zuständigkeit genau durch. Ein Termin bietet keine Garantie zur Dienstleistungserbringung, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder ein falscher Standort aufgesucht wurde.
Eine Mehrfachauswahl von Dienstleistungen ist nur auf der jeweiligen Seite des Standortes möglich. Wählen dazu im Service-Portal die gewünschte Standort-Seite aus und kreuzen dort die benötigten Dienstleistungen an. Wenn Sie nun am Seitenende den Knopf
– An diesem Standort einen Termin buchen –
klicken, werden die zuvor ausgewählten Dienstleistungen zu einem gemeinsamen Termin vereint (Beispiel).
Die Festlegung, ob mehrere Dienstleistungen zu einem Termin ausgewählt werden können, trifft jedes Amt individuell. Eine standortübergreifende Termin-Suche mit einer Mehrfachauswahl von Dienstleistungen ist aufgrund unterschiedlicher Standortvorgaben oder Zuständigkeiten bisher technisch nicht möglich.
Die Buchung von Terminen ist nicht unbegrenzt im Voraus möglich, sondern wird von jedem Amt individuell festgelegt. Täglich zur Öffnungszeit wird demnach ein neuer Tag am Ende dieses Vorausbuchungszeitraums freigegeben. Die Anzahl der Termine pro Tag wiederum ist standortabhängig und damit unterschiedlich.
Termine können im Kalender nur an blau markierten (= freien) Tagen gebucht werden. Rot markierte Tage sind ausgebucht und weiß markierte Tage in der Zukunft sind noch nicht beplant oder noch nicht freigegeben. Ein technischer Fehler liegt nicht vor, nur weil keine Termine mehr frei sind.
Sollte ein für Sie passenderer Termin als der bereits gebuchte verfügbar sein, können Sie Ihren Termin ändern. Bitte buchen Sie keine Termine mehrfach und sagen Sie nicht mehr benötigte Termine ab. Leider werden insgesamt etwa 1.000 Termine/Tag nicht wahrgenommen.
Wenn bei einer Terminsuche der anschließende Kalender keinen zeitnahen Termin hergibt, so kann sich das kurzfristig aufgrund von Absagen oder Kontingenterhöhungen auch wieder ändern. Ein regelmäßiges Nachschauen kann sich lohnen, um auch mal sehr kurzfristig einen Termin zu bekommen. In dringenden Fällen können Sie bspw. auch das Amt Ihrer Wahl anrufen oder aufsuchen, um dort persönlich einen Termin zu vereinbaren.
Bei erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie eine eMail mit der Terminbestätigung. Wenn Sie den Termin telefonisch über das Bürgertelefon 115 vereinbaren, bekommen Sie die Buchungsnummer mitgeteilt, die als Nachweis dient.
Die Terminbestätigung gilt als fristwahrend bei Dienstleistungen, die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen müssen, auch wenn die Frist durch einen späten Termin überschritten wird, z.B. bei der An- oder Abmeldung einer Wohnung.
Für die Kern-Dienstleistungen Wohnung anmelden, Personalausweis oder Reisepass beantragen stellen die Bürgerämter Termine bevorzugt bereit. Technisch bedingt wurden für diese Dienstleistungen virtuelle Standorte namens “Vorzugstermine” eingerichtet. An die Buchung von “Vorzugsterminen” sind keine zusätzlichen Bedingungen geknüpft, sie stehen allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen offen.
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen/Vignetten,
- Wohngeld, Wohnberechtigungsschein,
- Gewerbean-, um-, abmeldungen im Ordnungsamt.
- Bei Jugend- und Sozialhilfeangelegenheiten ist nur die Antragannahme in allen Bezirken möglich. Die Bearbeitung erfolgt im Wohnbezirk.
Die Vereinbarung eines Termins ist jedoch nicht immer zwingend erforderlich. Im Service-Portal finden sich zu den entsprechenden Dienstleistungen Hinweise, wann der direkte Besuch ohne Termin möglich ist. Auch das persönliche Erscheinen im Bürgeramt ist nicht immer notwendig. In den Voraussetzungen zu einer Dienstleistung ist beschrieben, wann ein schriftlicher Antrag ausreicht.
Sollte der Besuch in einem Bürgeramt dennoch dringend und ohne Terminvereinbarung erforderlich sein, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Berliner Bürgerämtern bei persönlicher Vorsprache in jedem Fall einen Vorschlag zur Klärung der jeweiligen Anliegen unterbreiten.
Bei Terminbuchungen für Erbausschlagungen, Beratungshilfe und alle anderen gerichtlichen Dienstleistungen hat die Terminbuchung keine fristwahrende Wirkung.
Droht unmittelbar Fristversäumnis, wenden Sie sich ohne Termin direkt an das zuständige Gericht.
Die Nutzung der Online-Terminvereinbarung sollte innerhalb nur eines Browserfensters erfolgen. Parallele Terminsuchen in einem Browser über mehrere Fenster oder Tabs sind nicht möglich und können zu Fehlern bei der Speicherung von Terminen führen.
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Bürgertelefon 115
Die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ereignisse führen zu einem hohen Anrufaufkommen und leider zu Einschränkungen der Erreichbarkeit des Bürgertelefons 115. Bitte nutzen Sie auch die schriftlichen Kontaktwege der Behörden.
Telefon: (030) 115
Montag – Freitag von
07:00 bis 18:00 Uhr