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Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt - Beistandschaften

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Für Beurkundungen (Vaterschaftsfeststellungen, Unterhaltsbeurkundungen, Sorgeerklärungen) ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Es wird gebeten den eingestellten Vordruck zu verwenden und an die Beistandschaftsstelle per Mail mailto:unterhalt@ba-mh.berlin.de zu senden.
Anträge auf Beistandschaft können per Briefpost übersandt werden.
Beachten Sie bitte die allgemeinen Hygienevorschriften und dass die Dienstgebäude nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden dürfen.

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.

Voraussetzungen

  • Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
  • Übersetzer
    Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass
    Vor der Geburt des Kindes

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Jugendamt am Wohnsitz der Mutter