326590
99013005026000
123597

Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Stadtplan Berlin.de
 große Karte

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zur Optimierung der Sprechzeiten ist unter den bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen und Hygienemaßnahmen zur Vorsprache in allen Bereichen des Jugendamtes eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Auf der Internetseite Kontaktdaten des Jugendamtes finden Sie die notwendigen E-Mailadressen zur Terminvereinbarung.
Bitte achten Sie auf Pünktlichkeit.
Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.
Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.
Die Einhaltung der Hygienevorsichtsmaßnahmen ist äußerst wichtig.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin möglichst allein und tragen Sie bitte einen Nase-Mund-Schutz. Das ist für uns alle wichtig, insbesondere, um Menschen, die der Risikogruppe angehören und auch das Gesundheitssystem zu schützen.

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.

Voraussetzungen

  • Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
  • Übersetzer
    Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass
    Vor der Geburt des Kindes

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Jugendamt am Wohnsitz der Mutter