Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
- Klosterstr. 36, 13581 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90279-2955
- E-Mail: kindschaftsrecht@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist aktuell nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.3km
S Spandau Bhf
- S9
- S3
-
0.3km
S Spandau Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau
- U7
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
- M32
-
0.2km
Elsflether Weg
- X37
- M32
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- 671
- N30
- N7
- RB21
- RE4
- X33
- X37
- 135
- 638
- M32
- M36
- N34
- M45
- 137
- M37
-
0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB21
- RE2
- RE4
- RB14
- RE6
- RE8
-
0.2km
S Spandau Bhf
Nahverkehr
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns gegenüber der Spandau Arcaden und wenige Minuten vom Bahnhof Spandau bzw. U-Bahnhof Rathaus Spandau.Nutzen Sie bitte die öffentlichen Verkehrsmittel, da im Umfeld nur kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung stehen.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.
Voraussetzungen
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
-
Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
-
Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes
Gebühren
gebührenfrei