Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt Beistandschaften

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Jugendamt Beistandschaften
- Hermannstraße 214 - 216, 12049 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: 030 90239-3736
- E-Mail: Beistandschaft@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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09:00-13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation entfallen ab sofort die persönlichen Sprechzeiten.
Ihre Anliegen werden soweit wie möglich per Post, Telefon und E-Mail bearbeitet.
Beurkundungen (dazu zählen auch Mutterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanerkennung) nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass Beurkundungstermine bis zu 8 Wochen oder länger ausgebucht sein können.
Ihre Anliegen werden soweit wie möglich per Post, Telefon und E-Mail bearbeitet.
Beurkundungen (dazu zählen auch Mutterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanerkennung) nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass Beurkundungstermine bis zu 8 Wochen oder länger ausgebucht sein können.
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Boddinstr.
- U8
-
0.6km
U Leinestr.
- U8
-
0.6km
U Rathaus Neukölln
- U7
-
0.9km
U Hermannplatz
- U7
- U8
-
0.9km
U Karl-Marx-Str.
- U7
-
0.2km
U Boddinstr.
- Bus
-
-
0.1km
U Boddinstr.
- 166
- M43
- N8
-
0.1km
Herrfurthstr.
- 166
- M43
-
0.3km
Weisestr.
- 166
- M43
-
0.4km
Fontanestr./Flughafenstr.
- M43
- 166
-
0.4km
Morusstr.
- 166
- M43
-
0.1km
U Boddinstr.
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.
Voraussetzungen
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
-
Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
-
Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes
Gebühren
gebührenfrei