Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt Beistandschaften

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund der pandemiebedingten Situation entfallen weiterhin die offenen Sprechstunden.

Wir sind selbstverständlich nach wie vor für Sie postalisch, telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.
Persönliche Vorsprachen werden nur durch vorherige Terminvergaben organisiert.

Beurkundungen (Anerkennung der Vaterschaft, Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung usw.) finden regulär nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      15:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      Nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Aufgrund der aktuellen Situation entfallen ab sofort die persönlichen Sprechzeiten.
Ihre Anliegen werden soweit wie möglich per Post, Telefon und E-Mail bearbeitet.

Beurkundungen (dazu zählen auch Mutterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanerkennung) nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass Beurkundungstermine bis zu 8 Wochen oder länger ausgebucht sein können.

Nahverkehr

Nahverkehr

U-Bahn
Bus

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.

Voraussetzungen

  • Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
  • Übersetzer
    Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass
    Vor der Geburt des Kindes

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Jugendamt am Wohnsitz der Mutter

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