Die elektronische Terminbuchung bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Termin mit einer Behörde online zu vereinbaren. Terminbuchungen bei der öffentlichen Verwaltung sind immer kostenfrei.
Sollten Sie ein Anliegen für das Bürgeramt haben, das nicht besonders eilig ist, buchen Sie bitte einen mittel- oder langfristigen Termin und nehmen Sie ihn dann zur gebuchten Zeit wahr. Sollten Sie im Notfall, z.B. aufgrund abgelaufener Dokumente oder aus anderen nachvollziehbaren wichtigen Gründen Ihr Anliegen zeitnah erledigen müssen, gehen Sie bitte ohne einen Termin in eines der Berliner Bürgerämter und schildern Sie dort Ihren Notfall am Informationstresen. Es wird dann vor Ort nach einer individuellen Lösung gesucht. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an alle Bürgerämter in Berlin wenden – auch außerhalb Ihres Wohn-Bezirks.
Zudem lohnt es sich, wiederholt in den Terminkalender nach freien Terminen zu schauen. Wenn es die aktuelle Organisation in den Bürgerämtern erlaubt, werden täglich neue zusätzliche Termine eingestellt, die Sie für Ihr Anliegen – auch kurzfristig – buchen können. Um stadtweit alle Terminmöglichkeiten angezeigt zu bekommen, klicken Sie bitte auf die von Ihnen gewünschte Dienstleistung und wählen dann alle Standorte aus. Sie können aber auch das Bürgertelefon 115 nutzen, um Termine zu buchen.
Bei Anliegen mit einer gesetzlichen Fristsetzung (z.B. bei Anmeldung eines Wohnsitzes) gilt bereits die Bestätigung des gebuchten Termins als Nachweis für die Fristeinhaltung. Sie begehen keine Ordnungswidrigkeit, auch wenn Ihr Anliegen im Bürgeramt erst nach Fristüberschreitung bearbeitet wird.
Fristenhinweis bei gerichtlichen Leistungen: Bei Terminbuchungen für Erbausschlagungen, Beratungshilfe und alle anderen gerichtlichen Dienstleistungen hat die Terminbuchung keine fristwahrende Wirkung.
Droht unmittelbar Fristversäumnis, wenden Sie sich ohne Termin bitte direkt an das zuständige Gericht.
Die Buchung der Termine ist immer kostenfrei. Beachten Sie bitte, dass Termine, die über einen Zwischenhändler erworben werden, von den Ämtern nicht anerkannt werden.
Beachten Sie bitte auch die FAQ / Hinweise zur Terminbuchung.