Sorgeerklärung beurkunden am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Für Fragen zum Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beratungen und Beistandschaften zur Klärung der Vaterschaft und Unterhalt sowie zur Erteilung von Bescheinigungen zum alleinigen Sorgerecht (Negativbescheinigung) empfehlen wir anderenfalls eine Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass eine Beurkundung (z.B. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung) die persönliche Vorsprache voraussetzt und eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!
Eine Terminvereinbarung erfolgt erst, wenn Sie die zur Vorbereitung der Beurkundungen notwendigen Unterlagen übersandt haben, die Sie im Merkblatt Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin finden.


Das Merkblatt hier auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Tygrinia und Vietnamesisch hinterlegt.

Die notwendigen Unterlagen sind unter Angabe der gewünschten Beurkundung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Beurkundungen@lichtenberg.berlin.de

Die zuständigen Mitarbeiter:innen des Jugendamtes werden sich zur Terminvereinbarung und bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Nutzen Sie auch das zentrale Bürgertelefon (030) 115 der Berliner Verwaltung oder die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen, vorzugsweise außerhalb der u.a. Besuchszeiten wegen dann bestehendem Publikumsverkehr.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. Telefon: (030) 90296-7080.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges).

Öffnungszeiten

  • Montag

      keine
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
  • Mittwoch

      keine
  • Donnerstag

      15:00-19:00 Uhr
  • Freitag

      keine

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind persönlich abzugeben.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Sorgeerklärung beurkunden

Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Wahrnehmung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach jederzeit möglich. Sie kann auch zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.

Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren. Bei Fragen zum konkreten Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt oder den Notar.

Voraussetzungen

  • Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
    Die Vaterschaft ist festgestellt oder wird zeitgleich beurkundet.
  • Übersetzer
    Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein. Es muss sich nicht um einen vereidigten Übersetzer handeln.

Erforderliche Unterlagen

  • Beurkundung der Sorgeerklärung
    ausschließlich vor Ort möglich
  • Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
    Geburtsnachweis vom Krankenhaus (Mutterpass oder gelbes Untersuchungsheft) oder Mutterpass im Falle der Beurkundung vor der Geburt des Kindes
  • Mutterpass
    Vor der Geburt des Kindes
  • Nachweis der Vaterschaft
    Vaterschaftsanerkennung, Beschluss über die Vaterschaftsfeststellung oder Geburtsurkunde des Kindes mit Eintrag des Vaters

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Jugendamt am Wohnsitz eines Elternteils

Chat

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