Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
- Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 9029-15388
- E-Mail: post.jugendamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Nahverkehr
- Bus
-
- U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115, N3, N42, N7 Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115, N7
- Ubahn
-
- U Fehrbelliner Platz: U3, U7
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.
Voraussetzungen
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
-
Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
-
Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes
Gebühren
gebührenfrei