Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Terminbuchung

Was kann gebucht werden?

  • Die Nutzung des Terminbuchungsservice steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmenskunden offen, um einen Termin für eine gewünschte Dienstleistung zu buchen.
  • Vor Ort wird der gebuchte Termin in der Regel zeitgenau aufgerufen; durch Änderungen im Zeitablauf bei der Bearbeitung anderer Dienstleistungen kann der exakte Zeitpunkt jedoch nicht garantiert werden.
  • Ein nicht mehr benötigter Termin muss abgesagt werden.

Wer kann den Termin buchen?

  • Der Termin ist personengebunden und muss auf die Person gebucht werden, für die die ausgewählte Dienstleistung beantragt wird. Bei der Buchung sind Vor- und Nachname anzugeben.
  • Der Termin kann für die eigene Person bzw. für im Haushalt lebende Personen und Familienangehörige sowie als gesetzlicher Vertreter oder als nachweislich Bevollmächtigter gebucht werden. Vor- und Nachname des Antragstellers der Dienstleistung müssen mit dem Vor- und Nachnamen bei der Terminvereinbarung übereinstimmen, anderenfalls kann die Bedienung vor Ort verweigert werden.
  • Die gewerbliche Anmeldung von Kraftfahrzeugen im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erfolgt über einen gesonderten Dienstleistungsservice vor Ort (Händlerschalter). Dafür sind keine Terminbuchungen zulässig.

Welche Terminbuchung ist ausgeschlossen?

  • Die Terminbuchung darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Der gebuchte Termin darf nicht an Dritte vermittelt oder gar verkauft werden.
  • Eine Terminbuchung auf Vorrat ist nicht zulässig.
  • Der Anbieter behält sich vor, zustande gekommene Termine, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, ohne Rücksprache abzusagen und erneut für die Allgemeinheit freizugeben.
  • Ein zustande gekommener Termin, der gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, wird in den Behörden nicht anerkannt.