Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Standort Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen
- Rathausstraße 27, 12105 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, Berlin
- Tel.: (030) 90277-4000
- Fax: (030) 90277-2540
- E-Mail: info-jugendamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis auf weiteres findet keine offene Sprechstunde statt.
Beurkundungen NUR nach individueller Vereinbarung.
Beurkundungen NUR nach individueller Vereinbarung.
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.4km
U Westphalweg
- U6
-
0.4km
U Westphalweg
- Bus
-
-
0.1km
Rathausstr./Kaiserstr.
- 282
-
0.3km
Gersdorfstr./Kaiserstr.
- M76
- 282
-
0.4km
Prühßstr.
- M76
-
0.4km
U Westphalweg
- 282
- N6
-
0.5km
Mariendorfer Damm/Eisenacher Str.
- N6
-
0.1km
Rathausstr./Kaiserstr.
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich.
Voraussetzungen
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
-
Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
-
Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes
Gebühren
gebührenfrei