Geburtsurkunde beantragen

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Bekanntmachung zu einer Störung der Online-Abwicklung mit ePayment

Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen dem 11. und 12.03.2026 sowie zwischen dem 14. und 16.03.2026 eine technische Störung aufgetreten:
Nach dem Bezahlvorgang über das ePayment am Ende des Bestellprozesses haben die betroffenen Antragstellerinnen und Antragssteller eine Fehlermeldung erhalten. Die Bestellungen wurden nicht an die zuständigen Fachbehörden übermittelt, obwohl der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Somit können die betroffenen Kundinnen und Kunden die bestellten Verwaltungsleistungen nicht erhalten.

Die technische Störung wurde kurzfristig behoben.

Die Fachbehörden können leider vereinzelt Personen nicht direkt informieren, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten ermittelt werden konnten. Bitte prüfen Sie, ob alle der folgenden Punkte auf Ihre Bestellung zutreffen:
1. Sie haben von
Mittwoch, 11.03.2026, 20:00 Uhr bis Donnerstag, 12.03.2026, 8:30 Uhr oder von
Samstag, 14.03.2026, 19:45 Uhr bis Montag, 16.03.2026, 3:45 Uhr
diese Dienstleistung online beantragt.
2. Sie haben die Dienstleistung mit Kreditkarte oder PayPal erfolgreich bezahlt.
3. Sie haben den Antrag zur Bestellung der Dienstleistung nicht einreichen können und erhielten eine Fehlermeldung.
4. Sie haben noch keine Leistung oder noch keinen Bescheid oder noch keine Rückzahlung durch die fachlich zuständige Behörde erhalten.

Wenn bei Ihnen alle vier Punkte zutreffen, melden Sie sich bitte mit einem Zahlungsnachweis der Buchung (keinen vollständigen Kontoauszug) unter der eMail-Adresse antragsservice@itdz-berlin.de, damit eine Rückerstattung der Gebühr veranlasst werden kann.

Die Verwaltungsleistung beantragen Sie bitte erneut. Eine Verrechnung ist nicht möglich.

Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen. Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes, weil dort das Geburtenregister geführt wird. Die Geburtsurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Geburtsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie die Ausbildungszulage, Elterngeld, Bürgergeld und für Zwecke der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
• Ort, Tag und Uhrzeit der Geburt des Kindes
• Geburtsname und Vorname(n) sowie Geschlecht des Kindes
• Vorname(n) und Familienname der Mutter
• Vorname(n) und Familienname des Vaters (soweit eingetragen)
• Auf Wunsch kann eine Geburtsurkunde auch ohne Angaben zum Geschlecht des Kindes und/oder zu den Eltern ausgestellt werden.

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder beglaubigter Ausdruck aus dem elektronischen Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift bzw. den beglaubigten Ausdruck aus dem elektronischen Geburtenregister (soweit das Register elektronisch geführt wird). Diese brauchen Sie beispielsweise für die Anmeldung der Eheschließung. Sie geben den Registerinhalt wieder und können zusätzlich Hinweise zu Eheschließungen oder zu eigenen Kindern der Person sowie Folgebeurkundungen wie unter anderem zu Namensänderungen oder Adoption beinhalten. Die beglaubigte Registerabschrift oder der Registerausdruck ersetzen damit die frühere Abstammungsurkunde. Sie haben denselben Beweiswert wie eine Geburtsurkunde.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer (internationalen) Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift bzw. eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister. Wenn Ihnen das registerführende Standesamt bekannt ist, können Sie dies unter Angabe der Registernummer online oder persönlich vor Ort erledigen.

2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Berliner Standesamt die Geburt registriert wurde, können Sie eine kostenpflichtige Suche in Auftrag geben.
  • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
  • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern. Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde online oder persönlich vor Ort stellen.
3. Für die Online-Abwicklung öffnen Sie den Online-Dienst und geben Sie die angeforderten Daten über die Person ein, für die Sie eine Geburtsurkunde benötigen.

4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.

5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.

6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.

7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.

Hinweis
  • Wenn Ihnen nur die alte Bezeichnung des Berliner Standesamts bekannt ist, können Sie online das heute zuständige Standesamt kostenfrei selbst ermitteln.
  • Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
  • Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die Geburt wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • der beurkundeten Person selbst
    • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
    • Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
  • Ihnen muss das zuständige Standesamt bekannt sein
    Wenn Ihnen nur die ehemalige Bezeichnung des Berliner Standesamts bekannt ist, dann haben Sie die Möglichkeit, selbst kostenlos online nach dem zuständigen Standesamt zu suchen. Wenn Ihnen das Standesamt gänzlich unbekannt ist, können Sie eine kostenpflichtige Suche in Auftrag geben.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    • Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Sie können alternativ per Überweisung bezahlen. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid per Post.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister
    Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen.
    • Die Online-Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass
  • Für die Antragstellung vor Ort: Verwandtschaftsnachweis (wenn Sie verwandt sind)
    Sind Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), benötigen Sie einen Verwandtschaftsnachweis: z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Nachweis eines rechtlichen Interesses (wenn Sie nicht verwandt sind)
    Sind Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Vollmacht (wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen)

Gebühren

  • keine: Geburtsurkunde für Sozialversicherungszwecke
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde mehrsprachig / international
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Geburt)

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
  • Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.

Für Sie zuständig