Geburtsurkunde beantragen

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis für Online-Beantragungen zwischen 01.03.-02.03.2025

Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen dem 01. und 02. März 2025 ein technischer Fehler aufgetreten:
Nach dem Bezahlvorgang über das ePayment am Ende des Bestellprozesses haben die betroffenen Antragstellenden eine Fehlermeldung erhalten. Die Bestellungen wurden nicht an die zuständigen Fachbehörden übermittelt, obwohl der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Somit können die betroffenen Kundinnen und Kunden die bestellten Verwaltungsleistungen nicht erhalten.

Der technische Fehler wurde bereits umgehend behoben.

Die Fachbehörden können leider vereinzelt Personen nicht direkt informieren, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten ermittelt werden konnten. Bitte prüfen Sie, ob alle der folgenden Punkte auf Ihre Bestellung zutreffen:

1. Sie haben am 1. oder 2. März 2025 diese Dienstleistung online beantragt.
2. Sie haben die Dienstleistung mit Kreditkarte bezahlt.
3. Sie haben den Antrag zur Bestellung der Dienstleistung nicht einreichen können und erhielten eine Fehlermeldung.

Wenn bei Ihnen alle drei Punkte zutreffen, melden Sie sich bitte unter der eMail-Adresse antragsservice@itdz-berlin.de, damit eine Rückerstattung der Gebühr veranlasst werden kann.

Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen. Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes, weil dort das Geburtenregister geführt wird. Die Geburtsurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Geburtsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie die Ausbildungszulage, Elterngeld, Bürgergeld und für Zwecke der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
• Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
• Tag und Ort der Geburt
• Vor- und Familiennamen der Eltern
• Geschlecht (optional)
• Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.

2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Geburt registriert wurde, müssen Sie zunächst die Ermittlung des zuständigen Standesamtes online beauftragen.
  • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
  • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen.
3. Für die Online-Abwicklung öffnen Sie den Online-Dienst und geben Sie die angeforderten Daten über die Person ein, für die Sie eine Geburtsurkunde benötigen.

4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.

5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.

6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.

7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.

Hinweis
  • Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
  • Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die Geburt wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • der beurkundeten Person selbst
    • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
    • Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Geburt)
    Nur online möglich und kostenpflichtig.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    • Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Sie können alternativ per Überweisung bezahlen. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid per Post.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister
    Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen.
    • Die Online-Abwicklung ist nur möglich, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass
  • Für die Antragstellung vor Ort: Verwandtschaftsnachweis (wenn Sie verwandt sind)
    Sind Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), benötigen Sie einen Verwandtschaftsnachweis: z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Nachweis eines rechtlichen Interesses (wenn Sie nicht verwandt sind)
    Sind Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Vollmacht (wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen)

Gebühren

  • keine: Geburtsurkunde für Sozialversicherungszwecke
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde mehrsprachig / international
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Geburt)

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
  • Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.

Für Sie zuständig

Bitte wählen Sie für eine Terminvereinbarung einen Standort aus