Öffnungszeiten
Donnerstag
14:00-18:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Geburtsurkunde – Ausstellung
Sie benötigen eine Geburtsurkunde für eine bereits beurkundete Geburt. Das Standesamt bietet für die unterschiedlichsten Lebenslagen verschiedene Dokumente an:
• Geburtsurkunde deutsch
• Geburtsurkunde mehrsprachig / international
• beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
(für Anmeldung einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft)
Für Neugeborene benutzen Sie bitte die Dienstleistung - Erstbeurkundung – Anzeige.
Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das
Landesarchiv Berlin
Voraussetzungen
-
Wo und für wen ist die Beantragung möglich:
Die Beurkundung/Registrierung der Geburt ist im Standesamt des Bezirks erfolgt, in dem die Person geboren wurde.
Beantragen können Sie die Urkunden
- für sich selbst
- für eine Person, mit der Sie in gerader Linie verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder …)
- als Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner der Person
- als Geschwister
- wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde haben. (Bei Fragen rufen Sie bitte im Standesamt an).
Anfordern können Sie die Urkunden im Standesamt während der Öffnungszeiten
- persönlich
- in Vertretung mit Vollmacht
oder per Post, Fax oder online
Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Zur
online-Bestellung geht es
hier
HINWEIS: online-Bestellungen für das
Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin derzeit leider nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
-
Vorzulegen sind:
Personalausweis oder Reisepass
Verwandtschaftsnachweis, wie zum Beispiel
° Geburtsurkunde
° Heiratsurkunde
° Lebenspartnerschaftsurkunde
Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
° Erbschein
° Grundbuchauszug
Vollmacht (wenn die Urkunden für eine andere Person beantragt wird)
Gebühren
- Geburtsurkunde deutsch 12,00 Euro
- Geburtsurkunde mehrsprachig / international 12,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt in dem die Beurkundung/Registrierung erfolgt ist.