Geburtsurkunde beantragen am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Urkundenstelle

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Urkundenstelle
- Otto-Suhr-Allee 96, 10585 Berlin
- Tel.: (030) 9029-13388
- Fax: (030) 9029-13100
- E-Mail: urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Telefonsprechzeiten:
Montag 09:00-11:00 Uhr
Dienstag 08:30-13:00 Uhr
Mittwoch 09:00-11:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Telefonsprechzeiten:
Montag 09:00-11:00 Uhr
Dienstag 08:30-13:00 Uhr
Mittwoch 09:00-11:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Nahverkehr
- Bus
-
- U Richard Wagner Platz: M45
- U-Bahn
-
- U Richard Wagner Platz, U7
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Geburtsurkunde beantragen
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde und das die Geburt einst beurkundet hat.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Hinweis
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Geburtsname, Vorname(n) und (optional) das Geschlecht der geborenen Person
- Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)
- Religionszugehörigkeit (optional)
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
- Den Online-Antrag können Sie nur nutzen, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
- Nutzen Sie für den Ermittlungsauftrag das Formular.
- Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro betragen, dies richtet sich nach dem Aufwand der Suche.
- Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche.
- Stellen Sie anschließend einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister - online oder persönlich vor Ort.
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Hinweis
- Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Die Geburt wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren wurde, bereits beurkundet.
-
Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- der beurkundeten Person selbst
- einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
- Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Personen, die über eine Vollmacht verfügen
-
Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Geburt)
(unter "Formulare")
kostenpflichtig -
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
Erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beantragen
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
- Personalausweis oder Reisepass
-
ggf. Verwandtschaftsnachweis
wie zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde -
ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug -
ggf. Vollmacht
wenn die Urkunden für eine andere Person beantragt wird -
ggf. Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Geburt)
Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist und Sie als Ereignisort lediglich Berlin angeben können, dann geben Sie zunächst eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde.
Gebühren
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde deutsch
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde mehrsprachig / international
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Geburt)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
- Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.