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Geburts-Urkunde beantragen
Sie wollen eine Geburts-Urkunde beantragen.
Oder Sie wollen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register beantragen.
Hier lesen Sie, wie das geht.
Was steht in einer Geburts-Urkunde?
In einer Geburts-Urkunde stehen diese Informationen:
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register ist ähnlich wie eine Geburts-Urkunde.
Darin stehen alle wichtigen Informationen zur Geburt und noch mehr Informationen,
zum Beispiel über eine Adoption.
Bei einer Adoption nehmen Eltern ein fremdes Kind an.
Sie brauchen die beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register zum Beispiel,
wenn Sie heiraten.
Woher bekommen Sie die erste Geburts-Urkunde für ein Baby?
Wenn Sie ein Baby bekommen haben,
dann melden Sie die Geburt beim Standes-Amt in Ihrem Bezirk.
Das Standes-Amt schreibt die Geburt auf.
Das nennt man Erst-Beurkundung. Sie bekommen dann automatisch eine Geburts-Urkunde für Ihr Kind.
Hinweis: Mehr Informationen zur Erst-Beurkundung stehen unter: Weiterführende Informationen.
Oder Sie wollen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register beantragen.
Hier lesen Sie, wie das geht.
Was steht in einer Geburts-Urkunde?
In einer Geburts-Urkunde stehen diese Informationen:
- Geburts-Name und Vorname,
- Geschlecht von der geborenen Person: Das Geschlecht kann man aber auch weglassen.
- Tag, Ort und Uhrzeit von der Geburt,
- Vorname und Familien-Name von den Eltern. Die Namen von den Eltern kann man aber auch weglassen.
- Sie können die Geburts-Urkunde auch in einer anderen Sprache bekommen. Das nennt man Internationale Geburts-Urkunde.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register ist ähnlich wie eine Geburts-Urkunde.
Darin stehen alle wichtigen Informationen zur Geburt und noch mehr Informationen,
zum Beispiel über eine Adoption.
Bei einer Adoption nehmen Eltern ein fremdes Kind an.
Sie brauchen die beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register zum Beispiel,
wenn Sie heiraten.
Woher bekommen Sie die erste Geburts-Urkunde für ein Baby?
Wenn Sie ein Baby bekommen haben,
dann melden Sie die Geburt beim Standes-Amt in Ihrem Bezirk.
Das Standes-Amt schreibt die Geburt auf.
Das nennt man Erst-Beurkundung. Sie bekommen dann automatisch eine Geburts-Urkunde für Ihr Kind.
Hinweis: Mehr Informationen zur Erst-Beurkundung stehen unter: Weiterführende Informationen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
- Jetzt online erledigen
- Standort-Ermittlung (Wenn Sie nicht wissen, bei welchem Standes-Amt Ihre Geburt damals gemeldet wurde)
Voraussetzungen
- Das Standes-Amt von dem Bezirk, wo Sie geboren wurden, muss Ihre Geburt damals aufgeschrieben haben.
-
Welche Personen können eine Geburts-Urkunde beantragen?
- Sie können die Geburts-Urkunde für sich selbst beantragen.
- Eltern, Kinder, Groß-Eltern, Enkel-Kinder, Ehe-Partner oder Lebens-Partner können auch Ihre Geburts-Urkunde beantragen.
- Andere Verwandte, zum Beispiel Geschwister, brauchen wichtige Gründe. Sonst bekommen Sie keine Geburts-Urkunde.
- Andere Personen brauchen ein rechtliches Interesse. Sonst bekommen Sie keine Geburts-Urkunde.
- Oder eine Personen hat eine Vollmacht von Ihnen.
-
Wie können Sie im Internet online eine Geburts-Urkunde beantragen?
- Sie müssen wissen, wo Sie in Berlin geboren wurden.
- Öffnen Sie den Online-Dienst und geben Sie die Daten von der Person ein, für die Sie die Geburts-Urkunde brauchen.
- Wählen Sie, welche Urkunde Sie wollen und wie viele.
- Bezahlen Sie direkt online oder Sie bekommen später einen Brief mit den Kosten.
- Das StandesAmt schaut sich Ihre Angaben an.
- Dann bekommen Sie die Urkunden per Post.
- Dann können Sie Im Internet online die Standort-Ermittlung beauftragen.
- Das bedeutet: Das Standes-Amt in Ihrem Bezirk sucht, bei welchem Standes-Amt Ihre Geburt gemeldet wurde.
- Die Suche kostet 20-80 Euro extra Gebühren.
-
Wie können Sie im Standes-Amt eine Geburts-Urkunde beantragen?
- Machen Sie einen Termin im Standes-Amt von dem Bezirk, wo Sie geboren wurden und gehen Sie selbst hin
- oder eine andere Person geht ins Standes-Amt und beantragt eine Geburts-Urkunde von Ihnen.
- Bringen Sie Ihren Ausweis und andere Unterlagen mit.
- Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht die Person eine Vollmacht von Ihnen.
Erforderliche Unterlagen
-
Personal-Ausweis oder Reise-Pass
Bitte bringen Sie alle Ausweise mit, die Sie haben. -
Nachweis über Verwandtschaft
Sie müssen beweisen, dass Sie mit der Person nah verwandt sind. Nahe Verwandte sind Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder.
Nachweise sind zum Beispiel: Geburts-Urkunde, Ehe-Urkunde oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde. -
Nachweis eines rechtlichen Interesses
Sie sind nicht mit der Person verwandt.
Aber Sie brauchen von der Person eine Geburts-Urkunde oder einen beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register.
Dann müssen Sie beweisen: Sie haben ein rechtliches Interesse.
Das bedeutet: Jemand braucht die Geburts-Urkunde aus wichtigen Gründen.
Die Gründe müssen im Gesetz stehen, zum Beispiel bei einem Streit um ein Erbe. -
Vollmacht
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Wenn eine Person eine Vollmacht hat, dann kann sie für eine andere Person etwas machen.
Die Erlaubnis muss man aufschreiben.
Gebühren
- 12 Euro
- 6 Euro für jede weitere Urkunde. Die Urkunden müssen von der gleichen Art sein.
- 20 Euro bis 80 Euro für eine Standort-Ermittlung