Geburts-Urkunde beantragen

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Bekanntmachung zu einer Störung der Online-Abwicklung mit ePayment

Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen dem 11. und 12.03.2026 sowie zwischen dem 14. und 16.03.2026 eine technische Störung aufgetreten:
Nach dem Bezahlvorgang über das ePayment am Ende des Bestellprozesses haben die betroffenen Antragstellerinnen und Antragssteller eine Fehlermeldung erhalten. Die Bestellungen wurden nicht an die zuständigen Fachbehörden übermittelt, obwohl der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Somit können die betroffenen Kundinnen und Kunden die bestellten Verwaltungsleistungen nicht erhalten.

Die technische Störung wurde kurzfristig behoben.

Die Fachbehörden können leider vereinzelt Personen nicht direkt informieren, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten ermittelt werden konnten. Bitte prüfen Sie, ob alle der folgenden Punkte auf Ihre Bestellung zutreffen:
1. Sie haben von
Mittwoch, 11.03.2026, 20:00 Uhr bis Donnerstag, 12.03.2026, 8:30 Uhr oder von
Samstag, 14.03.2026, 19:45 Uhr bis Montag, 16.03.2026, 3:45 Uhr
diese Dienstleistung online beantragt.
2. Sie haben die Dienstleistung mit Kreditkarte oder PayPal erfolgreich bezahlt.
3. Sie haben den Antrag zur Bestellung der Dienstleistung nicht einreichen können und erhielten eine Fehlermeldung.
4. Sie haben noch keine Leistung oder noch keinen Bescheid oder noch keine Rückzahlung durch die fachlich zuständige Behörde erhalten.

Wenn bei Ihnen alle vier Punkte zutreffen, melden Sie sich bitte mit einem Zahlungsnachweis der Buchung (keinen vollständigen Kontoauszug) unter der eMail-Adresse antragsservice@itdz-berlin.de, damit eine Rückerstattung der Gebühr veranlasst werden kann.

Die Verwaltungsleistung beantragen Sie bitte erneut. Eine Verrechnung ist nicht möglich.

Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen.
Ihre Geburtsurkunde bekommen Sie nur beim Standesamt von Ihrem Geburtsort.
Dort werden alle Geburten aufgeschrieben.
Die Geburtsurkunde können Sie auch in mehreren Sprachen bekommen.
Sie können auch eine kostenlose Geburtsurkunde beantragen.
Diese Geburtsurkunde ist nur für die Sozialversicherung.
Dazu zählen Leistungen wie:

• Ausbildungszulage
• Elterngeld
• Bürgergeld
• Krankenversicherung
• Unfallversicherung
• Rentenversicherung.
Eine elektronische Personenstandsbescheinigung ist im Moment noch nicht möglich.

In der Geburtsurkunde stehen diese Informationen:
• Der Vorname des Kindes
• Der Geburtsname des Kindes
• Das Geschlecht des Kindes
• Der Tag der Geburt
• Der Ort der Geburt
• Die Vornamen und Nachnamen der Eltern
• Das Geschlecht (freiwillig)
• Die Vornamen und Nachnamen der Eltern (freiwillig)

Bestätigte Kopie aus dem Geburtenregister
Es gibt die Geburtsurkunde und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Die beglaubigte Abschrift brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie heiraten wollen.
In der Abschrift stehen alle Informationen zur Geburt.
Zum Beispiel die Geburtszeit und Informationen zu den Eltern.
In der Abschrift stehen auch spätere Änderungen.
Zum Beispiel durch eine Adoption oder eine Namensänderung.
Die beglaubigte Abschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

Wie läuft das Verfahren ab?
1. Stellen Sie einen Antrag für eine Geburtsurkunde.
Sie können auch eine Kopie aus dem Geburtenregister beantragen.
Die Kopie muss beglaubigt sein.
Das heißt, die Kopie muss von einer Behörde geprüft und bestätigt werden.
Sie können den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen.

2. Sie wissen nicht, in welchem Standesamt die Geburt registriert wurde?
Dann können Sie selbst kostenlos online nach dem richtigen Standesamt suchen.
Sie können aber auch eine kostenpflichtige Suche beauftragen.

Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.

Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern.
Sie bekommen danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche.
Dann können Sie den Antrag auf eine Geburtsurkunde stellen.
Das geht online oder persönlich vor Ort.

3. Sie wollen die Geburtsurkunde online bekommen?
Dann öffnen Sie den Online-Dienst.
Geben Sie die Daten von der Person ein, für die Sie die Geburtsurkunde brauchen.

4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen.
Wählen Sie auch, wie viele Urkunden Sie brauchen und wofür.

5. Sie können direkt online bezahlen.
Oder Sie bekommen einen Gebührenbescheid per Post.

6. Das Standesamt, das für Sie zuständig ist, prüft Ihre Unterlagen.

7. Danach bekommen Sie die Urkunden, die Sie wollen, per Post.

Hinweis
Neugeborene brauchen eine erste Geburtsurkunde.
Das passiert, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde.
Mehr Informationen finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Sie brauchen Informationen über Geburten, die länger als 110 Jahre her sind?
Dann fragen Sie beim Landesarchiv Berlin.
Sie finden die Kontaktdaten unter „Weiterführende Informationen“.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Das Standes-Amt von dem Bezirk, wo Sie geboren wurden, muss Ihre Geburt damals aufgeschrieben haben.
  • Sie dürfen die Urkunde beantragen.
    • Sie können die Geburts-Urkunde für sich selbst beantragen.
    • Eltern, Kinder, Groß-Eltern, Enkel-Kinder, Ehe-Partner oder Lebens-Partner können auch Ihre Geburts-Urkunde beantragen.
    • Andere Verwandte, zum Beispiel Geschwister, brauchen wichtige Gründe. Sonst bekommen Sie keine Geburts-Urkunde.
    • Andere Personen brauchen ein rechtliches Interesse. Sonst bekommen Sie keine Geburts-Urkunde.
    • Oder eine Person hat eine Vollmacht von Ihnen.
  • Sie müssen wissen, welches Standesamt für Sie zuständig ist.
    Sie wissen nicht, welches Standesamt für Sie zuständig ist?
    • Dann können Sie selbst kostenlos online nach dem Standesamt suchen.
    • Sie können aber auch eine Suche bestellen, die Geld kostet.
  • Sie wollen einen Antrag online stellen? Dann müssen Sie zustimmen, dass Sie elektronisch bezahlen. Oder Sie stimmen zu, dass Sie überweisen.
    • Sie können direkt online mit Kreditkarte zahlen. Sie können Visa oder Mastercard nutzen.
    • Sie können auch per Überweisung bezahlen. Sie bekommen dann einen Gebührenbescheid per Post.

Erforderliche Unterlagen

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass
    • Sie können den Antrag online stellen.
    • Sie können den Antrag auch persönlich vor Ort stellen.
    • Sie können den Antrag nur online stellen, wenn Sie das richtige Standesamt angeben können.
  • Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Identität.
    Personalausweis oder Reisepass
  • Sie wollen vor Ort einen Antrag stellen? Dann brauchen Sie einen Nachweis, wenn Sie verwandt sind.
    • Sind Sie direkt mit den Personen verwandt, die in dem Dokument stehen? Das heißt, sind Sie Eltern, Kind, Großeltern oder Enkelkind?
    • Dann brauchen Sie einen Nachweis über die Verwandtschaft. Das kann zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Eheurkunde oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde sein.
  • Sie wollen vor Ort einen Antrag stellen? Dann brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie ein Recht auf den Antrag haben. (Das gilt, wenn Sie nicht verwandt sind.)
    • Sie sind nicht direkt mit den Personen verwandt, die in der Urkunde stehen?
    • Dann brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie ein Recht auf die Urkunde haben. Das kann zum Beispiel ein Erbschein oder ein Grundbuchauszug sein.
  • Sie wollen vor Ort einen Antrag stellen? Sie wollen die Urkunde für eine andere Person beantragen? Dann brauchen Sie eine Vollmacht.

Gebühren

  • 12 Euro
  • 6 Euro für jede weitere Urkunde. Die Urkunden müssen von der gleichen Art sein.
  • 20 Euro bis 80 Euro für eine Standort-Ermittlung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich die Person tatsächlich geboren wurde.
Das gilt auch, wenn die Person woanders wohnt.
Sie wissen nur, dass der Geburtsort Berlin ist?
Dann können Sie herausfinden lassen, welches Standesamt zuständig ist.
Das kostet aber Geld.

Landesarchiv: Die Geburt ist schon länger als 110 Jahre her? Dann fragen Sie bitte beim Landesarchiv Berlin.

Für Sie zuständig

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