Urkunden - Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet beantragen
Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung
Bekanntmachung zu einer Störung der Online-Abwicklung mit ePayment im Juli 2026
Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen dem 10. und 12.07.2026 eine technische Störung aufgetreten:
Nach dem Bezahlvorgang über das ePayment am Ende des Bestellprozesses haben die betroffenen Antragstellerinnen und Antragssteller eine Fehlermeldung erhalten. Die Bestellungen wurden nicht an die zuständigen Fachbehörden übermittelt, obwohl der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Somit können die betroffenen Kundinnen und Kunden die bestellten Verwaltungsleistungen nicht erhalten.
Die technische Störung wurde kurzfristig behoben.
Die Fachbehörden können leider vereinzelt Personen nicht direkt informieren, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten ermittelt werden konnten. Bitte prüfen Sie, ob alle der folgenden Punkte auf Ihre Bestellung zutreffen:
1. Sie haben zwischen
Freitag, 10.07.2026, bis Sonntag, 12.07.2026,
diese Dienstleistung online beantragt.
2. Sie haben die Dienstleistung mit Kreditkarte oder PayPal erfolgreich bezahlt.
3. Sie haben den Antrag zur Bestellung der Dienstleistung nicht einreichen können und erhielten eine Fehlermeldung.
4. Sie haben noch keine Leistung oder noch keinen Bescheid oder noch keine Rückzahlung durch die fachlich zuständige Behörde erhalten.
Wenn bei Ihnen alle vier Punkte zutreffen, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Geburtsdatums sowie mit einem Zahlungsnachweis der Buchung (keinen vollständigen Kontoauszug) unter der eMail-Adresse antragsservice@itdz-berlin.de, damit eine Rückerstattung der Gebühr veranlasst werden kann.
Die Verwaltungsleistung beantragen Sie bitte erneut. Eine Verrechnung ist nicht möglich.
Bekanntmachung zu einer Störung der Online-Abwicklung mit ePayment im März 2026
Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen dem 11. und 12.03.2026 sowie zwischen dem 14. und 16.03.2026 eine technische Störung aufgetreten:
Nach dem Bezahlvorgang über das ePayment am Ende des Bestellprozesses haben die betroffenen Antragstellerinnen und Antragssteller eine Fehlermeldung erhalten. Die Bestellungen wurden nicht an die zuständigen Fachbehörden übermittelt, obwohl der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Somit können die betroffenen Kundinnen und Kunden die bestellten Verwaltungsleistungen nicht erhalten.
Die technische Störung wurde kurzfristig behoben.
Die Fachbehörden können leider vereinzelt Personen nicht direkt informieren, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten ermittelt werden konnten. Bitte prüfen Sie, ob alle der folgenden Punkte auf Ihre Bestellung zutreffen:
1. Sie haben von
Mittwoch, 11.03.2026, 20:00 Uhr bis Donnerstag, 12.03.2026, 8:30 Uhr oder von
Samstag, 14.03.2026, 19:45 Uhr bis Montag, 16.03.2026, 3:45 Uhr
diese Dienstleistung online beantragt.
2. Sie haben die Dienstleistung mit Kreditkarte oder PayPal erfolgreich bezahlt.
3. Sie haben den Antrag zur Bestellung der Dienstleistung nicht einreichen können und erhielten eine Fehlermeldung.
4. Sie haben noch keine Leistung oder noch keinen Bescheid oder noch keine Rückzahlung durch die fachlich zuständige Behörde erhalten.
Wenn bei Ihnen alle vier Punkte zutreffen, melden Sie sich bitte mit einem Zahlungsnachweis der Buchung (keinen vollständigen Kontoauszug) unter der eMail-Adresse antragsservice@itdz-berlin.de, damit eine Rückerstattung der Gebühr veranlasst werden kann.
Die Verwaltungsleistung beantragen Sie bitte erneut. Eine Verrechnung ist nicht möglich.
Zum Nachweis einer Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Beurkundung / Registrierung
Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt I in Berlin oder einem vom Standesamt I in Berlin verwalteten Standesamt in den ehemaligen deutschen Gebieten erfolgt.
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Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
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Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.
Gebühren
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere internationale Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
Weiterführende Informationen
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