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Geburtsurkunde beantragen am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Standesamt Marzahn-Hellersdorf
- Alice-Salomon-Platz 3 , 12627 Berlin
-
Postanschrift12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90293-2183
- E-Mail: standesamt@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
U Hellersdorf
- 195
- N5
-
U Hellersdorf
-
Tram
-
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
U Hellersdorf
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten und nutzen Sie unsere neuen E-Mail-Postfächer:- Eheregister (für alle Anliegen zur Eheschließung, Anfragen zum Ehefähigkeitszeugnis): eheregister-standesamt@ba-mh.berlin.de
- Geburtenregister (für alle Anliegen zur Erstbeurkundung von Geburten): geburtenregister-standesamt@ba-mh.berlin.de
- Sterberegister (für alle Anliegen für Erstbeurkundungen von Sterbefällen): sterberegister-standesamt@ba-mh.berlin.de
- Urkundenstelle (für Urkundenanforderungen aus allen Personenstandsregistern, Folgebeurkundungen, für alle Anliegen Nachbeurkundungen betreffend): urkundenstelle-standesamt@ba-mh.berlin.de
- Namenserklärungen (für alle Anliegen zur Änderung von Namen): namenserklaerungen-standesamt@ba-mh.berlin.de
- Vaterschaftsanerkennung: Aufgrund personeller Engpässe können im Standesamt Marzahn-Hellersdorf voraussichtlich bis auf Weiteres keine Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung entgegengenommen werden. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben. Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.
- Sterbefälle anzeigen: Bestattungsunternehmen können dienstags und donnerstags jeweils von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr die gesonderte Terminsprechzeit nutzen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin auf unserer neuen Internetseite, um Sterbefälle anzuzeigen!
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung: Die Zusendung von Geburtsurkunden für die Erstbeurkundung Neugeborener erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Gegebenenfalls erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch oder per Post.
- Erreichbarkeit (telefonisch): Für dringende Fragen erreichen Sie das Standesamt montags und donnerstags jeweils von 09:00 bis 10:00 Uhr telefonisch unter (030) 90293-2177. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer außerhalb der telefonischen Sprechzeiten nicht erreichbar ist.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Geburtsurkunde beantragen
Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen. Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes, weil dort das Geburtenregister geführt wird. Die Geburtsurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Geburtsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie die Ausbildungszulage, Elterngeld, Bürgergeld und für Zwecke der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
• Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
• Tag und Ort der Geburt
• Vor- und Familiennamen der Eltern
• Geschlecht (optional)
• Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.
2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Geburt registriert wurde, müssen Sie zunächst die Ermittlung des zuständigen Standesamtes online beauftragen.
4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.
5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.
6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.
7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.
Hinweis
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
• Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
• Tag und Ort der Geburt
• Vor- und Familiennamen der Eltern
• Geschlecht (optional)
• Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.
2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Geburt registriert wurde, müssen Sie zunächst die Ermittlung des zuständigen Standesamtes online beauftragen.
- Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
- Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen.
4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.
5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.
6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.
7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.
Hinweis
- Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
- Jetzt online erledigen
-
Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Geburt)
(nur wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist)
Voraussetzungen
- Die Geburt wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren wurde, bereits beurkundet.
-
Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- der beurkundeten Person selbst
- einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
- Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Personen, die über eine Vollmacht verfügen
-
Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Geburt)
Nur online möglich und kostenpflichtig. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
- Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Sie können alternativ per Überweisung bezahlen. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid per Post.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister
Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen.
- Die Online-Abwicklung ist nur möglich, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
-
Für die Antragstellung vor Ort: Identitätsnachweis
Personalausweis oder Reisepass -
Für die Antragstellung vor Ort: Verwandtschaftsnachweis (wenn Sie verwandt sind)
Sind Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), benötigen Sie einen Verwandtschaftsnachweis: z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde. -
Für die Antragstellung vor Ort: Nachweis eines rechtlichen Interesses (wenn Sie nicht verwandt sind)
Sind Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug. - Für die Antragstellung vor Ort: Vollmacht (wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen)
Gebühren
- keine: Geburtsurkunde für Sozialversicherungszwecke
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde deutsch
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde mehrsprachig / international
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Geburt)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Geburtsurkunde für Neugeborene (Erstbeurkundung) (Dienstleistung)
- Auskunft aus den historischen Standesamtsunterlagen zu in Berlin beurkundeten Personenstandsfällen beantragen (für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
- Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.