Geburtsurkunde beantragen am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Notdienstregelung
Aktualisierung vom 14.04.2022
Zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes gelten auf Anordnung des Bezirksamtes ab dem 01.04.2022 die folgenden Regelungen:
Bis auf Weiteres gilt die Pandemie Notdienstregelung. Der Präsenzbetrieb ist in den Verwaltungen nur im betriebsnotwendigen Rahmen vorzunehmen. Der Publikumsverkehr wird weiterhin auf das Unerlässliche beschränkt.
In den bezirklichen Bürodienstgebäuden gilt aus Gründen des Arbeitsschutzes weiterhin die Maskenpflicht für Besuchende und Mitarbeitende.
Durch diese bezirklichen Festlegungen sind wir weiterhin gehalten, die Rahmenbedingungen für Eheschließungen anzupassen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind neben den Eheschließenden maximal sechs weitere Personen (ggfs. ein zwingend notwendiger Dolmetscher, Kinder, Eltern, Gäste, Trauzeugen oder Fotograf) zur Zeremonie zugelassen. Es obliegt Ihrer Entscheidung, welche sechs Personen an Ihrer Eheschließung teilhaben.
Auch hier besteht während der Eheschließung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt sowohl für die Eheschließenden als auch für alle Gäste.
Lediglich zur Identifizierung nehmen die Eheschließenden die Masken ab.
Auch auf andere gewohnte Abläufe im Standesamt haben die bezirklichen Reglungen Auswirkungen:
1. Offene Sprechstunden können wir weiterhin nicht anbieten. Den Publikumsverkehr müssen wir auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
2. Beratungen und Auskünfte erfolgen telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!
3. Im gesamten Rathaus Schöneberg besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Regelung gilt auch bei Eheschließungen und anderen persönlichen Terminen im Standesamt.
4. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.
5. Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
6. Urkunden in bereits beurkundeten Fällen können Sie schriftlich oder online beantragen.
7. Die folgenden Dienstleistungen können wir leider nur eingeschränkt anbieten:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Nachbeurkundungsanträge für Geburten oder Eheschließungen im Ausland
- Namenserklärungen jeglicher Art
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Geburtsurkunde beantragen
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Bei der Online-Urkundenbestellung ist zwischen dem 20.04. und dem 05.05.2022 ein technischer Fehler aufgetreten. Trotz erfolgreicher Bezahlung ist die Bestellung beim Standesamt nicht eingegangen und die Urkunde konnte nicht ausgestellt werden. Der Fehler wurde behoben.
Wenn Sie
- in dem betreffenden Zeitraum
- eine Urkunde online bestellt, bezahlt und
- diese noch nicht erhalten haben,
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Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde und das die Geburt einst beurkundet hat.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Geburtsname, Vorname(n) und (optional) das Geschlecht der geborenen Person
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)
- Religionszugehörigkeit (optional)
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Hinweis
- Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Die Geburt wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren wurde, bereits beurkundet.
-
Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- der beurkundeten Person selbst
- einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
- Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Personen, die über eine Vollmacht verfügen
Erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beantragen
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
-
ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)
(unter "Formulare")
Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich. - Personalausweis oder Reisepass
-
ggf. Verwandtschaftsnachweis
wie zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
-
ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
-
ggf. Vollmacht
wenn die Urkunden für eine andere Person beantragt wird
Gebühren
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde deutsch
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde mehrsprachig / international
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, können Sie einen Berlinumlauf beauftragen.
- Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister
Erläuterung der Symbole
Eingang nur über Freiherr vom Stein Straße
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Bus Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143;
Bus 106 Haltestelle Martin-Luther-Str. (mit Fußweg)