Geburtsurkunde beantragen am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister
- John-F.-Kennedy-Platz -, 10825 Berlin
- Tel.: (030) 90277-2322
- Fax: (030) 90277-2331
- E-Mail: standesamt-urkunden@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)
- S-Bahn
-
- S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
- U-Bahn
-
- U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-StraßeSonstige Hinweise zum Standort
Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Geburtsurkunde beantragen
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde und das die Geburt einst beurkundet hat.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Hinweis
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Geburtsname, Vorname(n) und (optional) das Geschlecht der geborenen Person
- Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
- Den Online-Antrag können Sie nur nutzen, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
- Nutzen Sie für den Ermittlungsauftrag das Formular.
- Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro betragen, dies richtet sich nach dem Aufwand der Suche.
- Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche.
- Stellen Sie anschließend einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister - online oder persönlich vor Ort.
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Hinweis
- Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Die Geburt wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren wurde, bereits beurkundet.
-
Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- der beurkundeten Person selbst
- einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
- Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Personen, die über eine Vollmacht verfügen
-
Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Geburt)
(unter "Formulare")
kostenpflichtig -
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
Erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- Diese können Sie entweder online beantragen oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
- Personalausweis oder Reisepass
-
Wenn Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder): Verwandtschaftsnachweis
zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde -
Wenn Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind: Nachweis eines rechtlichen Interesses
zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug -
Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen: Vollmacht
Vorlage einer Vollmacht -
Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Ehe)
Geben Sie bitte zunächst eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde.
Gebühren
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde deutsch
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde mehrsprachig / international
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Geburt)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
- Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.