Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften

Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familien-Nachzug
  • für Ehegatten,
  • gleichgeschlechtliche Lebenspartner
  • oder Kinder
von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und in Deutschland

  • als Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung arbeiten
  • ein Studium beginnen, absolvieren oder erfolgreich beendet haben,
  • eine betriebliche Aus- und Weiterbildung absolvieren,
  • sich zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation aufhalten,
  • als Gastwissenschaftler(in), wissenschaftliches oder technisches Personal mit einem Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung in Forschung und Lehre arbeiten, oder
  • als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule, staatlich genehmigten privaten Ersatzschule, anerkannten privaten Ergänzungsschule oder zur Sprachvermittlung an einer Hochschule arbeiten.

Wichtiger Hinweis:
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt
  • eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund oder
  • einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit?
Dann wählen Sie bitte eine andere Dienstleistung (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
  • Gemeinsame persönliche Vorsprache
    Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen.
    Bitte buchen Sie dazu möglichst einen Termin.
  • Familiäre Lebensgemeinschaft
    Sie wohnen in Berlin in einer gemeinsamen Wohnung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrags-Formular
    siehe Abschnitt „Formulare“.
    Bitte füllen Sie ein Formular aus für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte.
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Gültiger Pass
  • Aktuelles, biometrisches Passfoto
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Für den Nachzug zu Ihrem Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Für den Nachzug von Kindern: Geburtsurkunden
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Unter Umständen: Nachweis über das Sorgerecht
    Falls Sie zu einem Elternteil nach Berlin kommen wollen und der andere Elternteil nicht in Deutschland lebt.
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
    Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
    Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation.
  • Mietvertrag mit Angabe der aktuellen Miethöhe
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
    Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt im Abschnitt „Formulare“.
  • Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie
    • Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbescheinigung, die letzten 6 Lohnabrechnungen
    • Bei Studierenden und Auszubildenden: zum Beispiel Kontoauszüge der letzten 6 Monate / Stipendiennachweise / Sperrkonto / Verpflichtungserklärungen / Sonstige Einkommensnachweise, wie beispielsweise von studentischen Aushilfsjobs
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:

  • 100,00 Euro: Erwachsene
  • 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
  • 93,00 Euro: Erwachsene
  • 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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