Aktuelle Sprache: de
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften
Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familien-Nachzug
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt
- für Ehegatten,
- gleichgeschlechtliche Lebenspartner
- oder Kinder
- als Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung arbeiten
- ein Studium beginnen, absolvieren oder erfolgreich beendet haben,
- eine betriebliche Aus- und Weiterbildung absolvieren,
- sich zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation aufhalten,
- als Gastwissenschaftler(in), wissenschaftliches oder technisches Personal mit einem Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung in Forschung und Lehre arbeiten, oder
- als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule, staatlich genehmigten privaten Ersatzschule, anerkannten privaten Ergänzungsschule oder zur Sprachvermittlung an einer Hochschule arbeiten.
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt
- eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund oder
- einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit?
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Gemeinsame persönliche Vorsprache
Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen.
Bitte buchen Sie dazu möglichst einen Termin. -
Familiäre Lebensgemeinschaft
Sie wohnen in Berlin in einer gemeinsamen Wohnung.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrags-Formular
siehe Abschnitt „Formulare“.
Bitte füllen Sie ein Formular aus für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte.
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Gültiger Pass
-
Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. -
Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Für den Nachzug zu Ihrem Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Für den Nachzug von Kindern: Geburtsurkunden
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Unter Umständen: Nachweis über das Sorgerecht
Falls Sie zu einem Elternteil nach Berlin kommen wollen und der andere Elternteil nicht in Deutschland lebt.
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. - Mietvertrag mit Angabe der aktuellen Miethöhe
-
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt im Abschnitt „Formulare“. -
Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie
- Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbescheinigung, die letzten 6 Lohnabrechnungen
- Bei Studierenden und Auszubildenden: zum Beispiel Kontoauszüge der letzten 6 Monate / Stipendiennachweise / Sperrkonto / Verpflichtungserklärungen / Sonstige Einkommensnachweise, wie beispielsweise von studentischen Aushilfsjobs
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz
Gebühren
Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
- 100,00 Euro: Erwachsene
- 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
- 93,00 Euro: Erwachsene
- 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern und weiteren Familienangehörigen (allgemein)
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von subsidiär Schutzberechtigten
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Informationen des Auswärtigen Amts zum Sperrkonto
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
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Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen
- Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme eines Praktikums
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Gastwissenschaftler oder wissenschaftliches Personal
- Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung