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Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften am Standort LEA, Keplerstr.

Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Keplerstr.
- Keplerstraße 2 , 10589 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Jungfernheide Bhf
- S41
- S42
-
S+U Jungfernheide Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Mierendorffplatz
- N7
- M27
-
Keplerstr.
- M27
- N7
-
U Mierendorffplatz
-
Regionalbahn
-
S+U Jungfernheide Bhf
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
- RB14
-
S+U Jungfernheide Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Gebühren-Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat im Erdgeschoss vorhanden. Fotos kosten 5 Euro. Bitte passend bar mit Münzen oder 5- Euro-Schein zahlen (am Fotoautomat kein Wechselgeld oder Kartenzahlung möglich).
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften
Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familien-Nachzug
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt
- für Ehegatten,
- gleichgeschlechtliche Lebenspartner
- oder Kinder
- als Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung arbeiten
- ein Studium beginnen, absolvieren oder erfolgreich beendet haben,
- eine betriebliche Aus- und Weiterbildung absolvieren,
- sich zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation aufhalten,
- als Gastwissenschaftler(in), wissenschaftliches oder technisches Personal mit einem Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung in Forschung und Lehre arbeiten, oder
- als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule, staatlich genehmigten privaten Ersatzschule, anerkannten privaten Ergänzungsschule oder zur Sprachvermittlung an einer Hochschule arbeiten.
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt
- eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund oder
- einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit?
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Persönliche Vorsprache mit Termin
- Bei Familien ist die gemeinsame Vorsprache aller Familienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) erforderlich.
- Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular an die zuständigen Referate B 1 - 4 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.
-
Familiäre Lebensgemeinschaft
Sie wohnen in Berlin in einer gemeinsamen Wohnung.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (vollständig ausgefüllt)
(unter „Formulare“)
Bitte füllen Sie ein Formular aus für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte.
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung:
- Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
-
Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Für den Nachzug zu Ihrem Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Für den Nachzug von Kindern: Geburtsurkunden
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Unter Umständen: Nachweis über das Sorgerecht
Falls Sie zu einem Elternteil nach Berlin kommen wollen und der andere Elternteil nicht in Deutschland lebt.
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. - Mietvertrag mit Angabe der aktuellen Miethöhe
-
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt im Abschnitt „Formulare“. -
Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie
- Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbescheinigung, die letzten 6 Lohnabrechnungen
- Bei Studierenden und Auszubildenden: zum Beispiel Kontoauszüge der letzten 6 Monate / Stipendiennachweise / Sperrkonto / Verpflichtungserklärungen / Sonstige Einkommensnachweise, wie beispielsweise von studentischen Aushilfsjobs
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz
Gebühren
Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
- 100,00 Euro: Erwachsene
- 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
- 93,00 Euro: Erwachsene
- 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
- Kontaktformulare für die Vereinbarung eines Termins in den Referaten B 1 - 4 (Landesamt für Einwanderung)
- Digitale Fotos für Aufenthaltsdokumente ab 01.05.2025 (Landesamtes für Einwanderung)
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern und weiteren Familienangehörigen (allgemein) (Dienstleistung)
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen (Dienstleistung)
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von subsidiär Schutzberechtigten (Dienstleistung)
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Informationen zum Sperrkonto (Auswärtiges Amt)
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Anspruch genommen werden.
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