Aktuelle Sprache: de
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU
Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familien-Nachzug
Wichtiger Hinweis:
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt keine Blaue Karte EU, sondern
- für Ehegatten,
- gleichgeschlechtliche Lebenspartner
- oder minderjährige Kinder
Wichtiger Hinweis:
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt keine Blaue Karte EU, sondern
- eine Aufenthaltserlaubnis
- einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit?
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Persönliche Vorsprache mit Termin
- Bei Familien ist die gemeinsame Vorsprache aller Familienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) erforderlich.
- Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular an die zuständigen Referate B 1 - 4 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.
-
Familiäre Lebensgemeinschaft
Sie wohnen in Berlin in einer gemeinsamen Wohnung.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (vollständig ausgefüllt)
Bitte füllen Sie ein Formular aus für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte.
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung:
- Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
-
Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Für den Nachzug zu Ihrem Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Für den Nachzug von Kindern: Geburtsurkunden
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Unter Umständen: Nachweis über das Sorgerecht
Falls Sie zu einem Elternteil nach Berlin kommen wollen und der andere Elternteil nicht in Deutschland lebt. (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. - Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe
-
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt im Abschnitt „Formulare“. -
Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie
- Arbeitsvertrag
- aktuelle Arbeitsbescheinigung
- die letzten 6 Lohnabrechnungen
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz
Gebühren
Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
- 100,00 Euro: Erwachsene
- 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
- 93,00 Euro: Erwachsene
- 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
- Kontaktformular für die Vereinbarung eines Termins in den Referaten B 1 - 4 (Landesamt für Einwanderung)
- Digitale Fotos für Aufenthaltsdokumente ab 01.05.2025 (Landesamtes für Einwanderung)
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern und weiteren Familienangehörigen (allgemein) (Dienstleistung)
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften (Dienstleistung)
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen (Dienstleistung)
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von subsidiär Schutzberechtigten (Dienstleistung)
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
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Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung als Au-pair beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Gastwissenschaftler oder wissenschaftliches Personal