Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei Ihrer Meldebehörde an, wenn
- Sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
- Sie aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind oder
- Sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Ausnahme von der Meldefrist
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist (14 Tage) besteht nur dann, wenn Sie sich besuchsweise vorübergehend bis zu zwei Monate in Berlin aufhalten
oder wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt in Berlin dauert nicht länger als sechs Monate.
Umzug eines minderjährigen Kindes
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Ein Muster für die Erklärung finden Sie im Abschnitt „Formulare“.