Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem Working-Holiday- oder Youth Mobility- Programm für maximal 1 Jahr
  • Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen.
  • Staatsangehörige der Republik Korea können diese Aufenthaltserlaubnis nur im Ausnahmefall im Bundesgebiet beantragen.

Voraussetzungen

  • Working-Holiday-Abkommen zwischen Deutschland und Australien, Israel, Japan oder Neuseeland
    Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan und Neuseeland können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen.
  • Youth-Mobility-Abkommen zwischen Deutschland und Kanada
    Staatsangehörige von Kanada können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen.
  • Working-Holiday-Abkommen zwischen Deutschland und der Republik Korea
    Staatsangehörige der Republik Korea können diese Aufenthaltserlaubnis nur im Ausnahmefall im Bundesgebiet beantragen. Dies ist dann möglich, wenn bereits ein Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet besteht, z. B. zum Besuch eines Sprachkurses.
  • Alter zwischen 18 und 35 Jahren
    Es gelten folgende Altersgrenzen für die Teilnahme am Programm:
    • für Australien, Israel, Japan, Republik Korea und Neuseeland: mindestens 18 Jahre und höchstens 30 Jahre alt,
    • für Kanada: mindestens 18 Jahre und höchstens 35 Jahre alt.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
    Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Gültigkeit von 1 Jahr
  • Nachweis eigener Mittel von mindestens 2.000 Euro
    z.B. Kontoauszug
  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

Gebühren

  • 56,00 bis 100,00 Euro: je nach technischem Aufwand
  • Keine: für japanische Staatsangehörige

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache ausgestellt.

Für Sie zuständig

Bitte wählen Sie für eine Terminvereinbarung einen Standort aus