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Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehegatten eines Ausländers beantragen
Dem ausländischen Ehegatten eines Ausländers wird zur Herstellung und Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert, wenn der andere Ehegatte einen Aufenthaltstitel besitzt. Dies gilt auch für ausländische Lebenspartner in einer staatlich anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.
Hinweis: Sie besitzen bereits seit mindestens 5 Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis? Dann könnten Sie möglicherweise eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Informieren Sie sich bitte zu den Voraussetzungen in der Dienstleistung „Niederlassungserlaubnis (allgemein) beantragen“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur gemeinsamen Vorsprache mit Ihrem Ehegatten / Lebenspartner. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
Hinweis: Sie besitzen bereits seit mindestens 5 Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis? Dann könnten Sie möglicherweise eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Informieren Sie sich bitte zu den Voraussetzungen in der Dienstleistung „Niederlassungserlaubnis (allgemein) beantragen“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von der Zahlung der Bearbeitungsgebühr befreit sind.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken das PDF auch nach Möglichkeit aus.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur gemeinsamen Vorsprache mit Ihrem Ehegatten / Lebenspartner. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Ihr Ehegatte/Lebenspartner besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Aufenthaltstitel in diesem Sinne sind Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte.
- Ein Ehegattennachzug ist nicht möglich, wenn Ihr Ehegatte/Lebenspartner eine Aufenthaltserlaubnis nach einer der folgenden Rechtsgrundlagen besitzt: § 25 Absatz 2 Satz 1, 2. Alternative (subsidiärer Schutz), § 25 Absatz 4, 4b oder 5, § 25a Absatz 2, § 25b Absatz 4, § 104a Abs. 1 Satz 1, § 104b oder § 104c AufenthG.
-
Ihr aktueller Aufenthaltsstatus berechtigt Sie zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis
- Sie halten sich im Bundesgebiet bereits mit einem Aufenthaltstitel oder einer Aufenthaltsgestattung auf.
- Oder Sie sind aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt, nach einer visumfreien Einreise den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
- Oder Sie besitzen eine Duldung nach § 60a AufenthG und haben im Bundesgebiet die Ehe geschlossen.
- Die Ehe oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft wurde rechtswirksam geschlossen
-
Volljährigkeit
Beide Ehegatten oder Lebenspartner müssen in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben. -
In der Regel erforderlich: Sie verfügen über einfache deutsche Sprachkenntnisse
Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). -
In der Regel erforderlich: Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer engen Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner sowie Kinder) ist gesichert. Sie dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe) oder einen Anspruch darauf haben.
- Die Nachweise zum Einkommen können durch beide Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
- Ausnahmen sind zum Beispiel möglich, wenn Ihr Ehegatte/Lebenspartner einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzt.
-
Ausreichende Krankenversicherung
Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt. -
In der Regel erforderlich: Ausreichender Wohnraum
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
- Ausnahmen sind möglich, wenn Ihr Ehegatte/Lebenspartner einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder aus humanitären Gründen besitzt.
-
Kein Ausweisungsinteresse
- Schon Geldstrafen oder ein laufendes Ermittlungsverfahren können die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindern.
- Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
- Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
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Hauptwohnsitz in Berlin zusammen mit dem Ehegatten/Lebenspartner
Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz in Berlin ist nicht ausreichend. -
Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
- Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
-
Passkopien (in Farbe)
- Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
- immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
- wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
- Kopie des Passes, Passersatzes oder Reiseausweises Ihres Ehegatten/Lebenspartners
-
Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
Bei einer ausländischen Urkunde legen Sie bitte legen Sie eine beglaubigte Übersetzung vor.
Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. -
Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse
Insbesondere sind folgende Nachweise möglich:
- Sprachzertifikat mit einem Gesamtergebnis A 1 des GER oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom,
- Deutschtest für Zuwanderer
- Abschlusstest Integrationskurs
-
Wenn Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner abhängig beschäftigt sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
- Arbeitsvertrag,
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten 6 Monate (Verdienstbescheinigungen, Kontoauszüge),
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage)
-
Wenn Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
- Letzter Steuerbescheid,
- ausgefülltes Formular Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.),
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) sowie
- Bei Selbständigen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (falls kein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist)
- Bei Freiberuflich Tätigen: Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt und Kammereintrag (falls erforderlich)
-
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
Zum Beispiel:
- Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
- Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
- Nachweis von Vermögen
- Bescheid über Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
-
Nachweise über weitere Leistungen
Abhängig von Ihrer Lebenssituation müssen Sie im Online-Antrag weitere Nachweise hochladen, zum Beispiel: Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder -pension, Einstiegsgeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen -
Nachweise über Größe und Kosten des Wohnraums
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind wie folgt nachzuweisen.
Bei einer Mietwohnung:
- Mietvertrag (ohne Hausordnung oder andere Anlagen)
- Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel Kontoauszüge
- Grundbuchauszug Dritte Abteilung
- Kosten des monatlichen Hausgeldes
- Eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie
-
Für beide Ehegatten/Lebenspartner: Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
- bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte (Kopie Vorder- und Rückseite) oder eine aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung nach § 257 Abs. 2a SGB V. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug brauchen.
Gebühren
- 100,00 Euro: für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- 93,00 Euro: für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- 27,60 Euro: für Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
- 46,00 Euro: für Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
- keine Gebühren: Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können, sind von den Gebühren befreit. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts ist zum Nachweis vorzulegen.
- 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es mindestens 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
Für Sie zuständig
Download
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