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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Gastwissenschaftler oder wissenschaftliches Personal
Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Gastwissenschaftler oder wissenschaftliches Personal
Voraussetzungen
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Beschäftigung an einer öffentlichen Hochschule oder Forschungseinrichtung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie als Gastwissenschaftler(in), wissenschaftliches oder technisches Personal mit einem Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung in Forschung und Lehre arbeiten wollen. - Hauptwohnsitz in Berlin
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen. - aktueller Arbeitsvertrag bzw. die Verlängerung des Arbeitsvertrages
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aktuelle Arbeitsbescheinigung
Nicht älter als 14 Tage. -
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich. -
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
Gebühren
Die folgenden Gebühren bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Sie betragen ab dem 01.09.2017:
- Für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 56,00 bis 100,00 Euro
- Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 49,00 bis 96,00 Euro
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor das Visum oder die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.
In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass eingeklebt.
Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Weiterführende Informationen
Für Sie zuständig
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