Sterbeurkunde beantragen
Mit der Sterbeurkunde können Sie den Tod eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Sterberegisters eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist und das einst den Tod beurkundet hat.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Neben der Sterbeurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister. Sie kann zum Beispiel Berichtigungen des Sterbeeintrags oder auch Hinweise zur Eheschließung enthalten.
Hinweis
Für Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:
- Familienname, Geburtsname und Vorname(n) der verstorbenen Person
- Zeitpunkt des Todes
- Sterbeort
- der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person
- Geburtstag und –ort der verstorbenen Person
- Religionszugehörigkeit (optional)
- der Familienstand der verstorbenen Person
- ggf. Familienname, Geburtsname und Vorname(n) des Ehegatten / der Ehegattin der verstorbenen Person
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
- Den Online-Antrag können Sie nur nutzen, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
- Nutzen Sie für den Ermittlungsauftrag das Formular.
- Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro betragen, dies richtet sich nach dem Aufwand der Suche.
- Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche.
- Stellen Sie anschließend einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister - online oder persönlich vor Ort.
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Neben der Sterbeurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister. Sie kann zum Beispiel Berichtigungen des Sterbeeintrags oder auch Hinweise zur Eheschließung enthalten.
Hinweis
Für Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Der Tod wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist, bereits beurkundet.
-
Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
- Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
-
Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Sterbefall)
(unter "Formulare")
kostenpflichtig -
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
Erforderliche Unterlagen
-
Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister beantragen
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
- Personalausweis oder Reisepass
-
ggf. Verwandschaftsnachweis
wie zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde -
ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug -
ggf. Vollmacht
wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird -
ggf. Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Sterbefall)
Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist und Sie als Ereignisort lediglich Berlin angeben können, dann geben Sie zunächst eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde.
Gebühren
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde deutsch
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde mehrsprachig / international
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Sterbefall)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Sterbeort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
- Landesarchiv: Sollte der Sterbefall bereits länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.