Sie benötigen eine Sterbeurkunde für einen bereits beurkundeten Sterbefall. Das Standesamt bietet für die unterschiedlichsten Bedürfnisse verschiedene Dokumente an:
- Sterbeurkunde deutsch
- Sterbeurkunde mehrsprachig / international
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Für aktuelle Sterbefälle benutzen Sie die Dienstleistung Sterbeurkunde - Erstbeurkundung (Anzeige).
Für Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin: http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/kontakt.html
Voraussetzungen
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Zuständig ist das Standesamt des Bezirks, in dem die Person verstorben ist.
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Beantragen können Sie die Urkunden, wenn Sie
- in gerader Linie mit der verstorbenen Person verwandt waren (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder...)
- Ehefrau/ Ehemann, Lebenspartnerin/ Lebenspartner oder Schwester / Bruder der verstorbenen Person waren
- ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde haben. (Bei Fragen rufen Sie bitte im Standesamt an).
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Anfordern können Sie die Urkunden
- persönlich oder in Vertretung mit Vollmacht im Standesamt während der Öffnungszeiten
- per Post, per Fax
- oder online
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Eine telefonische Anfrage ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
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Verwandschaftsnachweis, wie zum Beispiel
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
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Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
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Vollmacht (wenn eine Urkunde für eine andere Person beantragt wird)
Gebühren
- Sterbeurkunde deutsch 12,00 Euro
- Sterbeurkunde mehrsprachig / international 12,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Zuständige Behörden
Standesamt in dem die Beurkundung / Registrierung erfolgt ist.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick