Sterbeurkunde beantragen am Standort Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrer über die Neue Schönholzer Straße 35.

Öffnungszeiten

  • Montag

      8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
  • Donnerstag

      13:00 - 18:00 (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweis für Terminkunden

Schreiben Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung eine E-Mail.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie bei einer Urkundenbestellung:
Bezieht sich Ihr Anliegen auf einen Personenstandsfall des laufenden Jahres, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Register.

Aktuelle Sterbefälle des laufenden Jahres: Sterberegister
Neugeborene im laufenden Jahr: Geburtenregister
Anmeldung/Durchführung der Eheschließung: Eheregister

Die Urkundenstelle ist für Altvorgänge bis zum Vorjahr (2022) zuständig.

  • Sie haben in der Urkundenstelle auch die Möglichkeit, Termine für Erklärungen zur Namensführung, z. Bsp. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens oder Wiederannahme eines Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe, wenn diese Ehe in Deutschland geschlossen wurde, zu vereinbaren. Des Weiteren können Termine für bspw. Erklärungen zur Reihenfolge der Vornamen, namensrechtliche Erklärungen für Kinder nach Beurkundung der Geburt, Erklärungen für Spätaussiedler und ggf. nach Einbürgerung oder Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen vereinbart werden.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.

Wir danken für Ihr Verständnis

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Sterbeurkunde beantragen

Mit der Sterbeurkunde können Sie den Tod eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamtes geführten Sterberegisters eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist und das einst den Tod beurkundet hat.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:
  • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) der verstorbenen Person
  • Zeitpunkt des Todes
  • Sterbeort
  • der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person
  • Geburtstag und -ort der verstorbenen Person
  • der Familienstand der verstorbenen Person
  • ggf. Familienname, Geburtsname und Vorname(n) des Ehegatten / der Ehegattin der verstorbenen Person
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
  • Den Online-Antrag können Sie nur nutzen, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
2. Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist und Sie als Ereignisort lediglich Berlin angeben können, dann geben Sie zunächst online eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde.
  • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro betragen, dies richtet sich nach dem Aufwand der Suche.
  • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche.
  • Stellen Sie anschließend einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister - online oder persönlich vor Ort.
Mehrsprachige / Internationale Sterbeurkunde
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Neben der Sterbeurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister. Sie kann zum Beispiel Berichtigungen des Sterbeeintrags oder auch Hinweise zur Eheschließung enthalten.

Hinweis
Für Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Der Tod wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
    • Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Sterbefall)
    (unter "Formulare")
    kostenpflichtig
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
    • Diese können Sie entweder online oder persönlich vor Ort beantragen.
    • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder): Verwandtschaftsnachweis
    zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Wenn Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind: Nachweis eines rechtlichen Interesses
    zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
  • Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen: Vollmacht
    Vorlage der Vollmacht
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Sterbefall)
    Bitte geben Sie zunächst eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde.

Gebühren

  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde mehrsprachig / international
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Sterbefall)

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Sterbeort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
  • Landesarchiv: Sollte der Sterbefall bereits länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.

Chat

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