Sterbeurkunde beantragen am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Schließung des Standesamtes am Montag, 13.02.2023
Aufgrund des Einsatzes der Mitarbeitenden des Amtes für Bürgerdienste als Wahlhelfer_innen am Wahlsonntag, 12. Februar 2023, sind die Fachbereiche Standesamt, Wohnen und Einbürgerung und das zentrale Fundbüro am Montag, 13. Februar 2023 nicht erreichbar. Die Bürgerämter in Lichtenrade und Tempelhof sind geschlossen.
Kund_innen werden über Aushänge am Standort und Informationen im Internet informiert.
Dokumente können an diesem Tag nicht abgeholt werden.
Das Bürgeramt am Standort Schöneberg bleibt geöffnet.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Aktuelle Situation ab dem 30.05.2022
Ab sofort ist der Notdienstbetrieb des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin aufgehoben.
Somit entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Auch die Einschränkungen bei der Durchführung von Eheschließungen entfallen. Sie können sich somit im historischen Trauzimmer mit bis zu 20 Personen das JA-Wort geben und Ihre Zukunft besiegeln lassen.
In den nächsten Wochen werden wir wieder zu bewährten und verbesserten Abläufen zurückkehren.
In der Übergangszeit bieten wir selbstverständlich alle Dienstleistungen an.
Beratungen und Auskünfte erfolgen vorläufig noch telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.
Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Sterbeurkunde beantragen
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Seit November 2022 ist bei wenigen Online-Bestellungen ein technischer Fehler aufgetreten: Nach dem ePayment-Bezahlvorgang (Kreditkarte oder GiroPay) wurden vereinzelt Bestellungen nicht an die zuständigen Standesämter übermittelt, obwohl der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben in diesem seltenen Fall die bestellten Urkunden nicht erhalten. Leider können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht identifiziert werden, da über das ePayment keine personenbezogenen Daten übermittelt werden.
- Sollten Sie im genannten Zeitraum eine Urkunde online bestellt und elektronisch bezahlt, die Urkunde aber noch nicht erhalten haben, besteht die Möglichkeit, die bestellten Urkunden nachträglich zu erhalten oder das Geld erstattet zu bekommen.
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Mit der Sterbeurkunde können Sie den Tod eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Sterberegisters eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist und das einst den Tod beurkundet hat.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:
- Familienname, Geburtsname und Vorname(n) der verstorbenen Person
- Zeitpunkt des Todes
- Sterbeort
- der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person
- Geburtstag und –ort der verstorbenen Person
- Religionszugehörigkeit (optional)
- der Familienstand der verstorbenen Person
- ggf. Familienname, Geburtsname und Vorname(n) des Ehegatten / der Ehegattin der verstorbenen Person
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Neben der Sterbeurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister. Sie kann zum Beispiel Berichtigungen des Sterbeeintrags oder auch Hinweise zur Eheschließung enthalten.
Hinweis
Für Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Der Tod wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist, bereits beurkundet.
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Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
- Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
-
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
Erforderliche Unterlagen
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Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister beantragen
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
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ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)
(unter "Formulare")
Sollte Ihnen lediglich der Sterbeort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich. - Personalausweis oder Reisepass
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ggf. Verwandschaftsnachweis
wie zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
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ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
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ggf. Vollmacht
wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird
Gebühren
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde deutsch
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde mehrsprachig / international
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Sterbeort "Berlin" bekannt sein, können Sie einen Berlinumlauf beauftragen.
- Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister
Erläuterung der Symbole
Eingang nur über Freiherr vom Stein Straße
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Bus Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143;
Bus 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)