Urkunden - Ausstellung - Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen

Zum Nachweis eines Sterbefalls im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen können Sie eine Sterbeurkunde beantragen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Beurkundung / Registrierung
    Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt I in Berlin erfolgt.
  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind Ehegatten oder Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
  • Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Giropay
    • Paypal
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei Sterbefällen im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post, per Fax oder persönlich vor Ort. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Gebühren

  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Weiterführende Informationen

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