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Urkunden - Ausstellung - Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen
Zum Nachweis eines Sterbefalls im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen können Sie eine Sterbeurkunde beantragen.
Urkunden können bevorzugt online, gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Beurkundung / Registrierung
Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt I in Berlin erfolgt. -
Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind Ehegatten oder Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
- Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
Gebühren
12,00 Euro: Sterbeurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Standesamt I
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)