Sterbeurkunde beantragen am Standort Standesamt Spandau

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Spandau finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Mit Rücksicht auf die Gesundheit aller Beteiligten, sind die Gäste verpflichtet einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich für folgende Zwecke gestattet:
•Anzeige von Sterbefällen im Bezirk Spandau
•Anzeige von Hausgeburten im Bezirk Spandau
Beratungen / Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.
Sie erreichen die Abteilungen des Standesamtes unter folgender E-Mail-Adresse:
Standesamt@ba-spandau.berlin.de
Bitte geben Sie in E-Mails unbedingt an, wie Sie telefonisch erreichbar sind.
Telefonisch ist das Standesamt wie folgt erreichbar:
Montag und Dienstag 08:00 Uhr – 09:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Leitung des Standesamtes: 030 90279 2213
Eheregister: 030 90279 2509
Sterberegister: 030 90279 2419
Geburtenregister: 030 90279 2552
Urkundenanforderung: 030 90279 2505
Außerhalb der telefonischen Sprechstunden erhalten Sie Beratungen und Auskünfte über die Behördenrufnummer: 115.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sterbeurkunde beantragen
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Bei der Online-Urkundenbestellung ist zwischen dem 20.04. und dem 05.05.2022 ein technischer Fehler aufgetreten. Trotz erfolgreicher Bezahlung ist die Bestellung beim Standesamt nicht eingegangen und die Urkunde konnte nicht ausgestellt werden. Der Fehler wurde behoben.
Wenn Sie
- in dem betreffenden Zeitraum
- eine Urkunde online bestellt, bezahlt und
- diese noch nicht erhalten haben,
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Mit der Sterbeurkunde können Sie den Tod eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Sterberegisters eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist und das einst den Tod beurkundet hat.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:
- Familienname, Geburtsname und Vorname(n) der verstorbenen Person
- Zeitpunkt des Todes
- Sterbeort
- der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person
- Geburtstag und –ort der verstorbenen Person
- Religionszugehörigkeit (optional)
- der Familienstand der verstorbenen Person
- ggf. Familienname, Geburtsname und Vorname(n) des Ehegatten / der Ehegattin der verstorbenen Person
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Neben der Sterbeurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister. Sie kann zum Beispiel Berichtigungen des Sterbeeintrags oder auch Hinweise zur Eheschließung enthalten.
Hinweis
Für Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Der Tod wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist, bereits beurkundet.
-
Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
- Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
Erforderliche Unterlagen
-
Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister beantragen
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
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ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)
(unter "Formulare")
Sollte Ihnen lediglich der Sterbeort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich. - Personalausweis oder Reisepass
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ggf. Verwandschaftsnachweis
wie zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
-
ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
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ggf. Vollmacht
wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird
Gebühren
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde deutsch
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde mehrsprachig / international
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Sterbeort "Berlin" bekannt sein, können Sie einen Berlinumlauf beauftragen.
- Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Standesamt Spandau
Nahverkehr
S-Bahn S5
U-Bahn U7 Rathaus Spandau
Bus 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671