Ein Sterbefall ist eingetreten. Dieser muss beim Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden werden ausgestellt. Mit der Erledigung all dieser Formalitäten können Sie auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
Voraussetzungen
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Beurkundet wird der Sterbefall beim Standesamt des Bezirks, in dem die Person verstorben ist.
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Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen angezeigt werden.
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Der Tod kann angezeigt werden durch:
- Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime)
- Bestattungsunternehmen
- Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
- Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
Erforderliche Unterlagen
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in jedem Fall (Original)
- Leichenschauschein
- Geburtsurkunde
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Zusätzlich, wenn die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet war:
- Eheurkunde / Heiratsurkunde oder aktuelle Abschrift des Eheregisters
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde
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Zusätzlich, wenn die verstorbene Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, diese durch Beschluss aufgehoben oder durch Tod aufgelöst war:
- Lebenspartnerschaftsurkunde oder aktuelle Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
- rechtskräftiger Aufhebungsbeschluss
- Sterbeurkunde
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Zusätzlich, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt:
- Geburtsurkunde der Kinder
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Weitere Infos zu benötigten Unterlagen
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
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http://www.justiz-dolmetscher.de
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Hinweis:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. War die verstorbene Person ausländischer Herkunft ist eine Beratung empfehlenswert.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, E-Mail oder Fax).
Gebühren
Sterbeurkunde: 12,00 Euro
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: 12,00 Euro
internationale Sterbeurkunde: 12,00 Euro
jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Zuständige Behörden
Der Tod einer Person muss in dem Standesamt des Sterbeortes / Sterbebezirks angezeigt werden, in dem diese verstorben ist. Der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person ist dabei nicht entscheidend.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick