Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

Online-Antrag oder Kontaktformular

Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Aufzüge in den Häusern A und C

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
  • Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung

Eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit kann erteilt werden für
  • Unternehmensgründer
  • Einzelunternehmer und
  • Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.
Für Freiberufler gelten andere Voraussetzungen (siehe Dienstleistung "|Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Erteilung" unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Wirtschaftliches Interesse des Landes Berlin
    Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
    • ein wirtschaftliches Interesses oder ein regionales Bedürfnis besteht,
    • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
    • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
    Ausnahme: Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftler gelten andere Prüfungsmaßstäbe.
  • Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftlern
    Ein anderer Prüfungsmaßstab gilt für Ausländer, die
    • ein Studium im Bundesgebiet an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder
    • als Forscher oder Wissenschaftler im Bundesgebiet arbeiten und einen Aufenthaltstitel besitzen.
    Die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang erkennen lassen mit den im Studium erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Ab dem 01.07.2024 gilt Folgendes:
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
    • entweder über eine monatliche Rente von 1.565,03 Euro (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 225.364,00 Euro
    verfügen können.
    Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
    Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
    Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
    Nur bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Businessplan
    Tipps für die Erstellung Ihres Businessplans finden Sie zum Beispiel auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - BMWi (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
  • Finanzierungsplan
    siehe Abschnitt "Formulare"
  • Lebenslauf / Curriculum vitae
    Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer
  • Bei Hochschulabsolventen: Stellungnahme der Hochschule
    Stellungnahme der Hochschule zu den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen und dem Zusammenhang mit der Geschäftsidee
  • Bei Hochschulabsolventen: Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet
    Im Original
  • Bei Forschern und Wissenschaftlern: Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers
    Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers (z. B. Forschungseinrichtung) zum Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Forscher/Wissenschaftler und der Geschäftsidee
  • Handelsregisterauszug
    Mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar; im Original
  • Gewerbeanmeldung
    Nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist; im Original
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
    • ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
    • eigenes Vermögen
    • erworbene Rentenanwartschaften oder
    • Betriebsvermögen
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

  • 100,00 Euro
Türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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