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Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten
Montag
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung
Eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit kann erteilt werden für
- Unternehmensgründer
- Einzelunternehmer und
- Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
-
Wirtschaftliches Interesse des Landes Berlin
Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesses oder ein regionales Bedürfnis besteht,
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
-
Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftlern
Ein anderer Prüfungsmaßstab gilt für Ausländer, die
- ein Studium im Bundesgebiet an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder
- als Forscher oder Wissenschaftler im Bundesgebiet arbeiten und einen Aufenthaltstitel besitzen.
-
Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Für Anträge im Jahr 2023 gilt Folgendes:
Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
- entweder über eine monatliche Rente von 1.432,59 Euro (für mindestens 12 Jahre)
- oder ein Vermögen von 206.293,00 Euro
Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit. -
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
-
Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
Nur bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
-
Businessplan
Tipps für die Erstellung Ihres Businessplans finden Sie zum Beispiel auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - BMWi (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
-
Finanzierungsplan
siehe Abschnitt "Formulare"
-
Lebenslauf / Curriculum vitae
Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer
-
Bei Hochschulabsolventen: Stellungnahme der Hochschule
Stellungnahme der Hochschule zu den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen und dem Zusammenhang mit der Geschäftsidee
-
Bei Hochschulabsolventen: Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet
Im Original
-
Bei Forschern und Wissenschaftlern: Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers
Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers (z. B. Forschungseinrichtung) zum Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Forscher/Wissenschaftler und der Geschäftsidee
-
Handelsregisterauszug
Mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar; im Original
-
Gewerbeanmeldung
Nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist; im Original
-
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
-
Wohnkosten
Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original
-
Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
- ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- eigenes Vermögen
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Finanzierungsplan
Gebühren
- 100,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
- Gründen in Berlin – Die Gründungsbroschüre der IHK und der Handwerkskammer Berlin
- Existenzgründungsportal des BMWi - Tipps für die Erstellung eines Businessplans
- Merkblatt Krankenversicherung
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige
- Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Erteilung
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Tel.:
(030) 90269-4000
Fax:
(030) 90269 4099
Erläuterung der Symbole
Aufzüge in den Häusern A und C
Nahverkehr
- S-Bahn
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