Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst

Für die Beschäftigung bei einem gesetzlich geregelten nationalen oder beim Europäischen Freiwilligendienst ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme erteilt, in der Regel für 12 Monate. Der Freiwilligendienst muss grundsätzlich in Vollzeit geleistet werden. Eine weitere Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit sind mit dieser Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.

Für die einzelnen Freiwilligendienste gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Jugendfreiwilligendienste (JFD)
Hierzu zählen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Diese nationalen Freiwilligendienste bieten auch ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich in Deutschland zu engagieren.
Die Teilnahme an einem JFD muss mindestens 6 Monate dauern und kann in Ausnahmefällen auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Bei Erfüllen der Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der BFD bietet allen Generationen die Möglichkeit, sich nach Erfüllung der Pflichtschulzeit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu engagieren. Die Teilnahme am BFD kann auf 6 Monate verkürzt oder auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Bei Erfüllen der Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Europäischer Freiwilligendienst (EFD)
Der EFD ist Teil des Programms Jugend in Aktion und gehört zum Programm Erasmus+. Tätigkeitsfelder sind unter anderem die Bereiche Soziales, Jugend, Umwelt und Kultur.
Die Teilnahme ist für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten möglich.
Dauert die Teilnahme am EFD mehr als 90 Tage, wird bei Erfüllen der Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Für kürzere Aufenthalte wird keine Aufenthaltserlaubnis benötigt.

Voraussetzungen

  • Altersgrenzen
    • Jugendfreiwilligendienst: Die Teilnahme ist für Personen unter 27 Jahren möglich, die bereits die Schulpflicht ihres Herkunftslandes erfüllt haben.
    • Bundesfreiwilligendienst: Eine Altersgrenze besteht nicht, die Schulpflicht des Herkunftslandes muss erfüllt sein.
    • Europäischer Freiwilligendienst: Teilnehmen können Personen zwischen 17 und 30 Jahren.
  • Bei Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst: Staatsangehörigkeit eines Partnerlandes des Programms Erasmus+
    Eine Auflistung dieser Partnerländer finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen dem oder der Freiwilligen mit dem Träger des Freiwilligendienstes oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
  • Gesicherter Lebensunterhalt während des Aufenthalts zur Teilnahme am Freiwilligendienst
    Von einem gesicherten Lebensunterhalt ist auszugehen, wenn das Taschengeld (eventuell zuzüglich des Werts von vereinbarten Sachleistungen und Verpflegungskosten oder Verpflegungskostenzuschüssen) dem Regelsatz des SGB II/XII entspricht.
    Der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts ist auch durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (zum Beispiel des Trägers der Einsatzstelle) möglich.
  • Hauptwohnsitz in Berlin während des Freiwilligendienstes
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
    verfügbar in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Türkisch, Vietnamesisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch und Bosnisch
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Träger des Freiwilligendienstes oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (im Original)
    Die Vereinbarung muss folgende Informationen enthalten:
    • Beschreibung des Freiwilligendienstes mit Angaben zur Dauer und den Dienstzeiten
    • Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung durch die aufnehmende Einrichtung
    • Angaben über die zur Verfügung stehenden Mittel für Lebensunterhalt und Unterkunft sowie zum Taschengeld
    • gegebenenfalls: Angaben über die Ausbildung, die für eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben während des Freiwilligendienstes benötigt wird
  • Unter Umständen: Mietvertrag
    Ein Mietvertrag ist dann vorzulegen, wenn der Träger des Freiwilligendienstes keine Unterkunft zur Verfügung stellt.
  • Bei Minderjährigen: Einverständnis der Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Freiwilligendienst
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters sowie Terminbestätigung des Bürgeramtes
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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