Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit einem akademischen Abschluss, die eine qualifizierte Beschäftigung ausüben wollen, zu der sie durch ihr Studium befähigt sind.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.

Voraussetzungen

  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
    Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen, mindestens aber ein Entwurf.
  • Beschäftigung im Inland
    Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
    Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
  • Berufsausübungserlaubnis
    Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Ärzte, Ingenieure), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden.
  • Gleichwertigkeit der Qualifikation
    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist der Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses Voraussetzung.
    • In der Anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) kann eine Abfrage gehalten werden, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist.
    • Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller verpflichtet, bei der ZAB eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
  • Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist in der Regel ab dem vollendeten 45. Lebensjahr der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig.
    • Das Gehalt muss deshalb mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Für das Jahr 2023 entspricht dies einem monatlichen Einkommen von mindestens 4.015,00 Euro brutto.
    • Das Gehalt kann niedriger sein, wenn bereits aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
    Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Arbeitsvertrag (im Original)
  • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
    Nachweise (im Original) über
    • einen deutschen Hochschulabschluss, Hochschulzeugnis oder
    • einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss, Bewertung in der Anabin-Datenbank oder
    • einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, individuelle und gebührenpflichtige Bewertung der ZAB
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
  • Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
    Nur bei der ersten Beantragung / Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • Berufsausübungserlaubnis
    Nur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    Im Original
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie (im Original)
  • Arbeitsbescheinigung (Nur bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses (nicht älter als 14 Tage)
  • Gehaltsnachweise: Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber
    Nachweise über den Nettoverdienst der ersten 2 und der letzten 2 Monate
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
    • elektronische Gesundheitskarte mit Foto
    • aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung

    bei einer privaten Krankenversicherung:
    • Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
    • Bescheinigung des Versicherers
    Die Bescheinigung muss Art, Umfang und Dauer der Versicherung nennen. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.

    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

  • 100,00 Euro: Für die erstmalige Erteilung
  • 96,00 Euro: Für die Verlängerung um bis zu drei Monate
  • 93,00 Euro: Für die Verlängerung um mehr als drei Monate
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Falls Sie eine Zeugnisbewertung brauchen, entstehen dafür zusätzlich Kosten.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Da die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt wird, empfiehlt sich die Vorsprache 8 Wochen vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA), am Standort Berlin-Charlottenburg, Keplerstraße 2 in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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