Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit beantragen

Eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit kann erteilt werden für
  • Unternehmensgründer
  • Einzelunternehmer und
  • Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.
Für Freiberufler gelten andere Voraussetzungen (siehe "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Wirtschaftliches Interesse des Landes Berlin
    Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
    • ein wirtschaftliches Interesses oder ein regionales Bedürfnis besteht,
    • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
    • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
    Ausnahme: Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftler gelten andere Prüfungsmaßstäbe.
  • Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftlern
    Ein anderer Prüfungsmaßstab gilt für Ausländer, die
    • ein Studium im Bundesgebiet an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder
    • als Forscher oder Wissenschaftler im Bundesgebiet arbeiten und einen Aufenthaltstitel besitzen.
    Die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang erkennen lassen mit den im Studium erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Ab dem 01.07.2024 gilt Folgendes:
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
    • entweder über eine monatliche Rente von 1.565,03 Euro (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 225.364,00 Euro
    verfügen können.
    Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
    Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
    Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    • Bitte wenden Sie sich für einen Termin über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
    • Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
    (unter "Formulare")
    Nur bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    • Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
  • Businessplan
    Tipps für die Erstellung Ihres Businessplans finden Sie zum Beispiel auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - BMWi (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
  • Finanzierungsplan
    (unter "Formulare")
  • Lebenslauf / Curriculum vitae
    Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer
  • Bei Hochschulabsolventen: Stellungnahme der Hochschule
    Stellungnahme der Hochschule zu den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen und dem Zusammenhang mit der Geschäftsidee
  • Bei Hochschulabsolventen: Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet (Original)
  • Bei Forschern und Wissenschaftlern: Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers
    Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers (z. B. Forschungseinrichtung) zum Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Forscher/Wissenschaftler und der Geschäftsidee
  • Handelsregisterauszug (Original)
    Mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar
  • Gewerbeanmeldung (Original)
    Nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist
  • Krankenversicherung
    • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte und eine aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung mit Angabe des zu zahlenden Beitrages
    • bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung nach § 257 Abs. 2a SGB V. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Wohnkosten (im Original)
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
    • ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
    • eigenes Vermögen
    • erworbene Rentenanwartschaften oder
    • Betriebsvermögen
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

  • 100,00 Euro
Türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es mindestens 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen