Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit beantragen

Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.

Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.

Verfahrensablauf

1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für selbstständig oder freiberuflich tätige Personen“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
  • Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken das PDF auch nach Möglichkeit aus.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für selbstständig oder freiberuflich tätige Personen“ gestellt haben, wird das Landesamt für Einwanderung (LEA) den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Rechtmäßiger Aufenthalt
    • Sie halten sich im Bundesgebiet bereits mit einem Aufenthaltstitel auf (zum Beispiel nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis). Ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt ist nicht ausreichend.
    • Oder Sie sind aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt, nach einer visumfreien Einreise den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
  • Freiberufliche Tätigkeit
    Es muss sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder eine andere selbstständige Berufstätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) handeln.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Seit 01.07.2025 gilt:
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
    • entweder über eine monatliche Rente von 1.612,53 Euro (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 232.204,00 Euro verfügen können.
    Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
    Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen und Sri Lanka.
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt.
  • Kein Ausweisungsinteresse
    • Schon Geldstrafen oder ein laufendes Ermittlungsverfahren können die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindern.
    • Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
    • Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz in Berlin ist nicht ausreichend.
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit
    • ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
  • Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
  • Passkopien (in Farbe)
    • Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
    • immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
    • wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
  • Lebenslauf / Curriculum vitae mit Nachweisen zu Qualifikation und beruflichem Werdegang
  • Referenzen oder Förderzusagen
  • Ertragsvorschau
    siehe Abschnitt „Formulare“
  • Wenn Sie auf Honorarbasis tätig werden wollen: Honorarverträge
    Alternativ können auch mindestens 2 Absichtserklärungen („Letter of intent“) mit Angaben zur Zusammenarbeit und Beschreibung der Art und des Umfangs der Tätigkeit eingereicht werden.
  • Berufserlaubnis (wenn für die freiberufliche Tätigkeit eine Erlaubnis erforderlich ist)
    zum Beispiel Approbation oder Anwaltszulassung
  • Bei Künstlern und Sprachlehrern: Nachweise sonstiger regelmäßiger Einkünfte
    z.B. eigenes Vermögen, regelmäßige Überweisungen unterhaltspflichtiger Eltern, Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung mit Angabe des zu zahlenden Beitrages oder Nachweis über Anmeldung bei der Künstlersozialkasse
    • bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung nach § 257 Abs. 2a SGB V. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. per aktuellem Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original

Gebühren

  • 13,00 Euro: anteilige Bearbeitungsgebühr
  • 56,00 Euro: bei Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
  • 100,00 Euro: bei Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
  • 22,80 Euro: für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 6,00 Euro (zusätzlich): für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Eine Aufenthaltserlaubnis als Etikett kann direkt vor Ort bei der Vorsprache mit Termin ausgestellt werden.
Bei Ausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) dauert es 4-6 Wochen, bis dieser abgeholt werden kann.

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