Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Im deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Auf dem Chip sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen.
Nach Herstellung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte, erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.
PIN setzen
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen z.B. wenn
1. Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
2. Die Behörde verfügt vor Ort über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit der die Änderung der PIN vorgenommen werden kann. Setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN.
Nach Herstellung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte, erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.
PIN setzen
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
- Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.
- Sie können Ihre PIN auch vor Ort in der Behörde ändern.
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen z.B. wenn
- Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
- oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben
1. Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
2. Die Behörde verfügt vor Ort über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit der die Änderung der PIN vorgenommen werden kann. Setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN.
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Voraussetzungen
-
Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion muss bereits aktiviert sein auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
- elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr
-
Persönliches Erscheinen
Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
ausschließlich persönlich vor Ort möglich - Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum PIN-Rücksetzbrief (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Personalausweis (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Unionsbürgerkarte / eID-Karte (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Bundesinnenministerium)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN (Bundesinnenministerium)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
• Bürgeramt: Die Dienstleistung (außer für den eAT) kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) in Anspruch genommen werden.
• Landesamt für Einwanderung (LEA): Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte wenden Sie sich per Kontaktformular an Ihr zuständiges Referat.