Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee

Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee
- Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90298-4690
- E-Mail: buergeramt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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08:00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
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08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
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08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Samstag
-
09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Die Ausgabe fertiggestellter Dokumente, Barzahlung und Information, sowie Dienstleistungen für die keine Termine erforderlich sind, sind nicht möglich.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Nahverkehr
- Ubahn
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- U Samariterstraße: U5
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der PförtnerlogeSonstige Hinweise zum Standort
Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mailbuergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Auf dem Chip sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen.
Nach Herstellung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte, erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.
PIN setzen
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen oder das Online-Verfahren nutzen und einen PIN-Rücksetzbrief bestellen; z.B. wenn
Nach Herstellung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte, erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.
PIN setzen
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp2) setzen.
- Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.
- Sie können Ihre PIN auch vor Ort in der Behörde ändern.
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen oder das Online-Verfahren nutzen und einen PIN-Rücksetzbrief bestellen; z.B. wenn
- Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
- oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben
Voraussetzungen
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Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion muss bereits aktiviert sein auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr
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Für den Online-Antrag: Deutsche Meldeadresse
Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem mit eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten. -
Für den Online-Antrag: Smartphone oder Computer mit Lesegerät
Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben. -
Für den Online-Antrag: AusweisApp2
Die AusweisApp2 funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten. -
Für den Antrag vor Ort: Persönliches Erscheinen
Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
Online möglich oder persönlich vor Ort
Für den Online-Antrag:
- Bestellen Sie den PIN-Rücksetzbrief mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause (per Einschreiben eigenhändig).
- Sie benötigen ein Smartphone oder Lesegerät und die AusweisApp2.
- Hinweis: Die AusweisApp2 muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein.
- Mit dem eingescannten Code können Sie die PIN in Ihre selbstgewählte PIN ändern.
- Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum neuen Personalausweis
- Informationen zur eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Wohnsitz) in Anspruch genommen werden.