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Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen am Standort Bürgeramt Schöneberg - Abholung von Dokumenten

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Öffnungszeiten

Montag
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Am 06.04.2023 öffnet das Bürgeramt Schöneberg von 08:00 - 16:00 Uhr.

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind

möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Kundinnen und Kunden der Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg werden im Rahmen der Vorsprache gebeten, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Ein Mindestabstand kann in den Wartebereichen nicht umgesetzt werden.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Auf dem Chip sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen.
Nach Herstellung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte, erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.

PIN setzen

  • Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
  • Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp2) setzen.

PIN ändern
  • Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.
  • Sie können Ihre PIN auch vor Ort in der Behörde ändern.

PIN neu setzen
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen oder das Online-Verfahren nutzen und einen PIN-Rücksetzbrief bestellen; z.B. wenn
  • Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
  • oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
    Die Online-Ausweisfunktion muss bereits aktiviert sein auf Ihrer/m gültigen
    • deutschen Personalausweis
    • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen
    • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr
  • Für den Online-Antrag: Deutsche Meldeadresse
    Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem mit eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten.
  • Für den Online-Antrag: Smartphone oder Computer mit Lesegerät
    Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben.
  • Für den Online-Antrag: AusweisApp2
    Die AusweisApp2 funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten.
  • Für den Antrag vor Ort: Persönliches Erscheinen
    Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
    Online möglich oder persönlich vor Ort
    Für den Online-Antrag:
    • Bestellen Sie den PIN-Rücksetzbrief mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause (per Einschreiben eigenhändig).
    • Sie benötigen ein Smartphone oder Lesegerät und die AusweisApp2.
    • Hinweis: Die AusweisApp2 muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein.
    • Mit dem eingescannten Code können Sie die PIN in Ihre selbstgewählte PIN ändern.
  • Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Wohnsitz) in Anspruch genommen werden.