Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen am Standort Bürgeramt Staaken Center

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      12:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      12:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Die Bürgerämter Rathaus Spandau, Wasserstadt und Staaken Center bieten ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.

Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Termine können wie gewohnt über das Service-Portal Berlin gebucht werden.

Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Service-Portal.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

  • An diesem Standort können Sie zusätzlich mit Kreditkarte zahlen.

  • An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Ihr Passfoto durch einen Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Hinweis für die Aufnahme von Passfotos bei Säuglingen und Kleinkindern:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Bürgeramtes keine ausgebildeten Fotografen und Fotografinnen sind.
Sofern es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, Ihr Kleinkind zu fotografieren, muss aus Zeit- und Termingründen an zertifizierte Fotostudios verwiesen werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Im deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Auf dem Chip sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Bei Beantragung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.

PIN setzen
  • Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
  • Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
PIN ändern
  • Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.
  • Sie können Ihre PIN auch vor Ort in der Behörde ändern.
PIN neu setzen
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen z.B. wenn
  • Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
  • oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).

2. Die Behörde verfügt vor Ort über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit der die Änderung der PIN vorgenommen werden kann. Setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
    Die Online-Ausweisfunktion muss bereits aktiviert sein auf Ihrer/m gültigen
    • deutschen Personalausweis
    • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
    • elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr
  • Persönliches Erscheinen
    Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
    ausschließlich persönlich vor Ort möglich
  • Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die Dienstleistung (außer für den eAT) kann bei allen Bürgerämtern ohne Termin (unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) in Anspruch genommen werden.

Landesamt für Einwanderung (LEA)
Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte wenden Sie sich per Kontaktformular an Ihr zuständiges Referat.