Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen am Standort Bürgeramt Schöneberg

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Nahverkehr

Bus
  • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143
S-Bahn
  • Schöneberg: S1, S41, S42, S46 Anschließend Bus M46 oder 10 Min. Fußweg
U-Bahn
  • Rathaus Schöneberg: U4 Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Wegzug ins Ausland
  3. Abmeldung einer Nebenwohnung
  4. Meldebescheinigung
  5. Gewerbezentralregisterauszug
  6. Führungszeugnis
  7. Melderegisterauskünfte
  8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Befreiung von der Ausweispflicht
  11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Anträge unter 1 bis 10 fügen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anträge
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Für die Anträge unter 4 bis 7 außerdem:

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)

Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist auf der
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.

Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Melderegisterauskunft
  3. Führungszeugnis
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Auf dem Chip sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen.
Nach Herstellung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte, erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.

PIN setzen
  • Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
  • Sie können alternativ die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
PIN ändern
  • Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.
  • Sie können Ihre PIN auch vor Ort in der Behörde ändern.
PIN neu setzen
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen oder das Online-Verfahren nutzen und einen PIN-Rücksetzbrief bestellen; z.B. wenn
  • Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
  • oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort im Bürgeramt.
  • Bei der Online-Antragstellung bestellen Sie den "PIN-Rücksetzbrief" mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht.
  • Sie benötigen ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet/PC oder ein Kartenlesegerät und die AusweisApp.
  • Hinweis: Die AusweisApp muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein.
2. Der PIN-Rücksetzbrief wird Ihnen innerhalb weniger Tage über die Versandart „POSTIDENT“ an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt.
  • Sie identifizieren sich für den Empfang des Briefes mit einem gültigen, hoheitlichen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Sollten Sie nicht zuhause sein, können Sie Ihren Brief in der zuständigen Postfiliale abholen.
3. Aktivierung durchführen
  • QR-Code aus Ihrem PIN-Rücksetzbrief scannen oder Aktivierungscode per Hand eingeben. Mit dem eingescannten Code aktivieren Sie den Chip.

4. Selbstgewählte PIN festlegen

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
    Die Online-Ausweisfunktion muss bereits aktiviert sein auf Ihrer/m gültigen
    • deutschen Personalausweis
    • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
    • elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr
  • Für die Online-Antragstellung: Deutsche Meldeadresse
    Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem mit eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten.
  • Für die Online-Antragstellung: Smartphone oder Computer mit Lesegerät
    Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben.
  • Für die Online-Antragstellung: Installierte AusweisApp
    Die AusweisApp funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Persönliches Erscheinen
    Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
    Online möglich oder persönlich vor Ort
  • Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Wohnsitz) in Anspruch genommen werden.

Chat

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