Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen am Standort Bürgeramt Steglitz

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Steglitz
- Schloßstr. 37, 12163 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-3370
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Mittwoch
-
07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*) -
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S+U Rathaus Steglitz
- S1
-
0.2km
S+U Rathaus Steglitz
- U-Bahn
-
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz
- U9
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz
- Bus
-
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
- 186
- M48
- N9
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt (Anmeldung) befindet sich im alten Rathaus Steglitz im 3. OG.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 304 im 3. OG selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum 303 im 3. OG gerne zur Verfügung.
Fotoautomat vorhanden
Im Raum 303 haben Sie außerdem die Möglichkeit, am vorhandenen Fotoautomat Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel anfertigen zu lassen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 5,00 € an.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Auf dem Chip sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen.
Nach Herstellung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte, erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.
PIN setzen
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen oder das Online-Verfahren nutzen und einen PIN-Rücksetzbrief bestellen; z.B. wenn
1. Stellen Sie einen Antrag Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort im Bürgeramt.
Nach Herstellung Ihres Ausweises bzw. Ihrer Karte, erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Außerdem muss der Chip im Ausweis bzw. in der Karte aktiviert sein.
PIN setzen
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Sie können alternativ die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
- Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.
- Sie können Ihre PIN auch vor Ort in der Behörde ändern.
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen oder das Online-Verfahren nutzen und einen PIN-Rücksetzbrief bestellen; z.B. wenn
- Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
- oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben
1. Stellen Sie einen Antrag Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort im Bürgeramt.
- Bei der Online-Antragstellung bestellen Sie den "PIN-Rücksetzbrief" mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht.
- Sie benötigen ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet/PC oder ein Kartenlesegerät und die AusweisApp.
- Hinweis: Die AusweisApp muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein.
- Sie identifizieren sich für den Empfang des Briefes mit einem gültigen, hoheitlichen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Sollten Sie nicht zuhause sein, können Sie Ihren Brief in der zuständigen Postfiliale abholen.
- QR-Code aus Ihrem PIN-Rücksetzbrief scannen oder Aktivierungscode per Hand eingeben. Mit dem eingescannten Code aktivieren Sie den Chip.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion muss bereits aktiviert sein auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
- elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr
-
Für die Online-Antragstellung: Deutsche Meldeadresse
Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem mit eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten. -
Für die Online-Antragstellung: Smartphone oder Computer mit Lesegerät
Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben. -
Für die Online-Antragstellung: Installierte AusweisApp
Die AusweisApp funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten. -
Für die Antragstellung vor Ort: Persönliches Erscheinen
Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
Online möglich oder persönlich vor Ort - Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum PIN-Rücksetzbrief (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Personalausweis (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Unionsbürgerkarte / eID-Karte (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Bundesinnenministerium)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN (Bundesinnenministerium)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Wohnsitz) in Anspruch genommen werden.