Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte - Abholung von Dokumenten
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Rathaus Mitte - Abholung von Dokumenten
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-23060
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
08.00-15.00 Uhr
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Dienstag
-
08.00-15.00 Uhr
-
Mittwoch
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07.00-14.00 Uhr
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Donnerstag
-
10.30-15.00 Uhr
15.30-18.00 Uhr -
Freitag
-
07.00-14.00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Die Abholung von fertiggestellten Dokumenten ist montags bis freitags innerhalb der entsprechenden Öffnungszeiten des Bürgeramts ohne Wartenummer und Termin direkt bei der Dokumentenausgabe möglich.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Alexanderplatz Bhf
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U-Bahn
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U Schillingstr.
- U5
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
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U Schillingstr.
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Bus
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U Schillingstr.
- N5
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Mollstr./Otto-Braun-Str.
- 142
- 200
-
U Schillingstr.
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Tram
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Büschingstr.
- M5
- M8
- M6
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Mollstr./Otto-Braun-Str.
- 18
- M8
- M5
- M6
- M4
-
Büschingstr.
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Regionalbahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
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S+U Alexanderplatz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Bargeldzahlungen sind nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse möglich: dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 15:00 Uhr.Außerhalb dieser Zeiten können bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
PIN setzen
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
- Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.
- Sie können Ihre PIN auch vor Ort in der Behörde ändern.
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen z.B. wenn
- Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
- oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben
1. Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
- Die nachträgliche Aktivierung (außer für den eAT) ist in allen Berliner Bürgerämtern Ihrer Wahl (und unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) auch ohne vorherige Terminbuchung möglich. Optional bieten einige Standorte zusätzlich weiterhin die Buchung von Terminen an.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion muss bereits aktiviert sein auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
- elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr
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Persönliches Erscheinen
Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
ausschließlich persönlich vor Ort möglich - Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Unionsbürgerkarte / eID-Karte (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Bundesinnenministerium)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN (Bundesinnenministerium)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die nachträgliche Aktivierung (außer für den eAT) ist in allen Berliner Bürgerämtern Ihrer Wahl (und unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) auch ohne vorherige Terminbuchung möglich. Optional bieten einige Standorte zusätzlich weiterhin die Buchung von Terminen an.
Landesamt für Einwanderung (LEA)
Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte wenden Sie sich per Kontaktformular an Ihr zuständiges Referat.