Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung am Standort LEA, Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter mit Wohnsitz in Berlin beschäftigen, können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und die notwendigen Aufenthaltstitel für ihre Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige beantragen.

Bitte beachten Sie:

  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
  • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der der Website des Landesamtes für Einwanderung.

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Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Business Immigration Service (BIS)
  • Fasanenstraße 85 10623 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5900
  • Fax: (030) 9028-3468
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Einer Fachkraft mit akademischer Ausblidung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifzierten Beschäftigung erteilt.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.

Voraussetzungen

  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
    Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen, mindestens aber ein Entwurf.
  • Beschäftigung im Inland
    Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
    Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
  • Berufsausübungserlaubnis
    Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Ärzte, Ingenieure), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden.
  • Gleichwertigkeit der Qualifikation
    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist der Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses Voraussetzung.
    • In der Anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) kann eine Abfrage gehalten werden, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist.
    • Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller verpflichtet, bei der ZAB eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
  • Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist in der Regel ab dem vollendeten 45. Lebensjahr der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig.
    • Das Gehalt muss deshalb mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Für das Jahr 2024 entspricht dies einem monatlichen Einkommen von mindestens 4.152,50 Euro brutto.
    • Das Gehalt kann niedriger sein, wenn bereits aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
    Nur bei der ersten Beantragung / Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Arbeitsvertrag (im Original)
  • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
    Nachweise (im Original) über
    • einen deutschen Hochschulabschluss, Hochschulzeugnis oder
    • einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss, Bewertung in der Anabin-Datenbank oder
    • einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, individuelle und gebührenpflichtige Bewertung der ZAB
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
  • Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
  • Berufsausübungserlaubnis
    Nur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    Im Original
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie (im Original)
  • Arbeitsbescheinigung (Nur bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses (nicht älter als 14 Tage)
  • Gehaltsnachweise: Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber
    Nachweise über den Nettoverdienst der ersten 2 und der letzten 2 Monate
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
    • elektronische Gesundheitskarte mit Foto
    • aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    bei einer privaten Krankenversicherung:
    • Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
    • Bescheinigung des Versicherers
    Die Bescheinigung muss Art, Umfang und Dauer der Versicherung nennen. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

  • 100,00 Euro: Für die erstmalige Erteilung
  • 96,00 Euro: Für die Verlängerung um bis zu drei Monate
  • 93,00 Euro: Für die Verlängerung um mehr als drei Monate
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Falls Sie eine Zeugnisbewertung brauchen, entstehen dafür zusätzlich Kosten.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Da die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt wird, empfiehlt sich die Vorsprache 8 Wochen vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA), am Standort Berlin-Charlottenburg, Keplerstraße 2 in Anspruch genommen werden.